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Vorsicht vor unseriösen Angeboten behördlicher Dienstleistungen

Zugegeben: Es ist eine unbefriedigende Situation, wenn man Unterlagen, Urkunden oder Auskünfte von Behörden benötigt, aber die Erledigung aufgrund langer Wartezeiten nicht kurzfristig erfolgen kann. Manch eine/r ist schon auf die Idee gekommen, über einen Onlinedienst vermeintlich schneller an die gewünschte Leistung zu kommen. Das allerdings ist keine gute Idee! Selbst seriöse Anbietende müssen ebenso die Gebühren und Auslagen der Behörde zahlen. Zusätzlich stellen sie dann noch eigene Kosten in Rechnung. Auch ist nicht gesichert, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller an die gewünschte Leistung kommen, da die entsprechenden Unternehmen grundsätzlich nicht bevorzugt behandelt werden.

Die Wartezeiten oder schlechte Erreichbarkeit, welche in der heutigen Zeit leider auch durch den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst befeuert ist, nutzen aber auch unseriöse Anbieter, ohne dass sie die Leistung im gewünschten Maße erbringen können. Ein Beispiel ist hier der Kirchenaustritt. Dieser muss „höchstpersönlich“ gegenüber der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten ausgesprochen werden. Online-Anbieter nehmen für den unnötigen, ja fast vorgetäuschten „Service“ 29,90 Euro, ohne dass dieser vom Standesamt anerkannt werden kann. Dazu muss der Auftraggebende dann noch die Gebühren für den Kirchenaustritt von 30 Euro beim Standesamt tragen.

Auch das Beispiel einer verärgerten Bürgerin, welche für einen unnötigen Service 95 Euro für eine Auskunft gezahlt hat, welche Sie letztendlich doch direkt beim Bauamt einholen und bezahlen musste, zeigt, dass private Firmen meist keine gute Idee sind. Weitere derartige Fälle sind der Stadt Hildesheim bei Anforderung von Urkunden, Auskünfte für Baulasten oder Liegenschaftskarten bzw. der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bekannt.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, sich direkt auf der Internetseite der Stadt Hildesheim unter www.stadt-hildesheim.de zu informieren. Über die Eingabe der gewünschten Leistung im Suchfeld sind alle notwendigen Informationen erhältlich. Zum Teil werden Dienstleistungen auch, wie beispielsweise die Beantragung eines Führungszeugnisses, online angeboten oder es wird auf die offizielle Seite des Bundesamtes für Justiz verwiesen.

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