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Während des letzten Treffens der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler und Teilen der Bundesregierung hatte Ministerpräsident Stephan Weil sich intensiv für eine Rückwirkung der Gaspreisbremse zum 1. Januar 2023 eingesetzt. Dies soll ausweislich eines jetzt bekanntgewordenen Gesetzentwurfs nun realisiert werden.

Dazu hier ein Zitat von Ministerpräsident Stephan Weil:

„Es ist eine sehr gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kleine und Mittlere Unternehmen, dass jetzt direkt im Anschluss an die vom Bund übernommene Abschlagszahlung im Dezember ab dem 1. Januar rückwirkend die Gaspreisbremse greifen wird. Es wäre kaum zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen und Betriebe nach einer spürbaren Entlastung im Dezember dann im Januar extrem hohe Gaspreise hätten bezahlen müssen, bevor im Februar oder März wieder mit Entlastungen hätte gerechnet werden können. Die intensiven Beratungen auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung haben sich gelohnt. Herzlichen Dank an die Bundesregierung, die an dieser Stelle nachgebessert hat. Alle Gaskunden können sich nun darauf einstellen, dass sie beginnend mit dem Dezember durchgängig entlastet werden. Eine weitere spürbare Kostenreduktion wird die ebenfalls ab 1. Januar 2023 greifende Strompreisgrenze bringen.“

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