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Stadt heißt 260 Neubürgerinnen und Neubürger willkommen!

260 Neubürgerinnen und Neubürger verzeichnet die Stadt Hildesheim in den letzten zwölf Monaten, einige von ihnen folgten der Einladung zur traditionellen Einbürgerungsfeier ins Rathaus, wo sie von Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Mohammed Nouali (Beirat für Migration) begrüßt wurden. Stellvertretend für alle Neubürgerinnen und Neubürger nahm die aus Tunesien stammende Dr. Eya Homri die Einbürgerungsurkunde von Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer entgegen. Homri war 2016 nach Deutschland gekommen und wohnt seit 2019 in Hildesheim. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von Joachim Stein (E-Piano) und Karsten Brudy (Trompete).

Der Oberbürgermeister wies auf die zahlreichen Vorteile der Einbürgerung, aber auch auf die damit einhergehenden Pflichten hin:

Vorteile der Einbürgerung

  • ·         Berufsfreiheit: Nach der Einbürgerung besteht die Möglichkeit, jeden Beruf in Deutschland auszuüben, auch im öffentlichen Dienst
  • ·         Freie Wahl des Aufenthaltsortes, Wohnortes und Arbeitsplatzes: Aufenthaltsort, Wohnsitz und Arbeitsplatz innerhalb der EU können frei gewählt werden
  • ·         Aktives und passives Wahlrecht: Bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europa-Parlamentswahlen besteht Wahlrecht und man kann selbst kandidieren.
  • ·         Begünstigung bei der Jobsuche: Nach der Einbürgerung kann die Agentur für Arbeit in Anspruch genommen werden
  • ·         Leichterer Zugang zu Sozialleistungen: Der Staat erleichtert mit der Einbürgerung auch den Zugang zu Sozialleistungen, Familienbeihilfe und Kindergeld
  • ·         Nachzug von Familienmitgliedern: Nach der Einbürgerung ist es für Familienangehörige einfacher, ebenfalls nach Deutschland zu kommen. 
  • ·         Schutz im Inland: vor Ausweisungen
  • ·         Schutz im Ausland: durch deutsche Auslandsvertretungen
  • ·         Reisefreiheit ohne Visum: Mit einem deutschen Pass kann ohne Schwierigkeiten in alle europäischen sowie in viele nicht-europäische Länder eingereist werden

Durch die Einbürgerung entstehende Pflichten

  • ·         Aufgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit: Die Einbürgerung macht es in den meisten Fällen notwendig, dass die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (Ausnahme EU)
  • ·         Verpflichtung gegenüber dem Staat, sich auf Anfrage ehrenamtlich als Wahlhelfende, Schöffen/Schöffinnen oder Laienrichtende zur Verfügung zu stellen

Dr. Meyer betonte, welch hervorragende Wahl die Neubürgerinnen und -bürger, die aus den unterschiedlichsten Gründen nach Deutschland gekommen seien, auch mit ihrer Entscheidung für die Stadt Hildesheim getroffen hätten: „Sie haben sich nicht nur für ein Leben in Deutschland entschieden, sondern ganz bewusst auch für ein Leben in Hildesheim. Das freut mich natürlich besonders und es ist eine gute Wahl, denn Hildesheim ist eine lebendige Stadt, die viel zu bieten hat, unterschiedliche Kulturen sind hier zuhause. Jeder vierte Einwohnende hat Wurzeln in einem anderen Land. Das sind wertvolle Erfahrungen. Und auch Ihr Wissen ist wertvoll. Lassen Sie uns davon profitieren. Bringen Sie sich ganz bewusst in die Stadtgesellschaft ein!“

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