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„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…“: Verantwortung übernehmen – Schöffin/Schöffe werden!

Die Stadt Hildesheim sucht wieder Schöffinnen und Schöffen, also ehrenamtlich Richtende, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- und Landgericht mitwirken. Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und Berufen sollen mit ihrem Sachverstand und ihrer Lebenserfahrung die von Rechtsnormen geprägten Berufsrichtenden gleichberechtigt ergänzen. Alle fünf Jahre werden Schöffinnen und Schöffen an den Fach-, Straf- und Jugendgerichten gewählt – in diesem Jahr für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Die Stadt Hildesheim ist aufgefordert, für die anstehende Schöffenwahl mindestens 201 Bewerbende für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen im Amtsgerichtsbezirk Hildesheim zu benennen.

Gesucht werden Interessierte,

•           die in der Stadt Hildesheim wohnen und
•           am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
•           die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
•           die deutsche Sprache ausreichend beherrschen sowie
•           nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Neben formalen Kriterien sollen die Bewerbenden bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig sind, um über andere Menschen qualifiziert urteilen zu können. Hierzu gehören Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit und großes Verantwortungsbewusstsein, weil das Richten über andere Menschen einen erheblichen Eingriff in deren Leben bedeutet.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 31. März bewerben. Hierzu ist eine „Erklärung zur Übernahme des Schöffenamtes“ abzugeben. Der entsprechende Vordruck findet sich unter www.stadt-hildesheim.de/wahlen. Die Bewerbung ist nicht gleichbedeutend mit der Berufung in das Schöffenamt. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft im Herbst 2023 der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht unter Vorsitz einer Amtsrichterin bzw. eines Amtsrichters.

Damit die gewählten Schöffinnen und Schöffen während der Amtsperiode die notwendige fachliche Unterstützung erhalten, bietet die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) über ihre Landesverbände Fortbildungsveranstaltungen an. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden sich unter www.schoeffen.de sowie www.schoeffen-nds-bremen.de. Weitere Auskünfte sind beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten der Stadt Hildesheim, Fachdienst Stadtbüro/Wahlen unter Telefon 05121 301-2774 oder -2775 bzw. per Mail unter wahlen@stadt-hildesheim.de erhältlich.  

PR

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