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Verbraucherschutz: Umweltbundesamt beteiligt sich an EU-weiter Untersuchung manipulativer Praktiken in Onlineshops

Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk hat unter erstmaliger Beteiligung des Umweltbundesamtes in 148 von insgesamt 399 überprüften Onlineshops manipulative Webseitengestaltungen gefunden. In einer EU-weiten Untersuchung, einem sogenannten Sweep, hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) mögliche „Dark Patterns“ auf Internetseiten überprüft. Dark Patterns sind irreführende Webseitengestaltungen, die Verbraucher*innen zu geschäftlichen Handlungen verleiten sollen, die sie ansonsten nicht getroffen hätten.

Insgesamt wurden von dem Verbraucherschutz-Netzwerk 399 Webseiten überprüft. Dies waren unter anderem Online-Händler für Bekleidung, Elektronik- und Haushaltswaren sowie Kosmetikprodukte. 148 Webseiten enthielten mindestens einen der 3 untersuchten Dark Pattern: Falsche Countdown-Angebote, die manipulative Hervorhebung von händlerseits lukrativen Optionen oder versteckte verbraucherrelevante Informationen.

Im nächsten Schritt werden sich die nationalen Stellen mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um die festgestellten Verstöße abzustellen.

Für Deutschland koordinierte nach dem Wechsel des Verbraucherschutzressorts ins Bundesumweltministerium zum ersten Mal das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) die Teilnahme an dem Sweep. Diese erfolgte gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) .

Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbrauchern ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche von einzelnen Verbrauchern durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und abgestellt werden.

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