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Neuwahl der Schiedspersonen

Die Stadt Hildesheim ist auf ihrem Gebiet für die Einrichtung und die Unterhaltung von Schiedsämtern gem. § 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NschÄG) zuständig. Das Gebiet der Stadt Hildesheim bildet einen gemeinsamen Schiedsamtsbezirk. Die aktuelle Wahlperiode läuft zum 31. Juli aus.

Aus diesem Grund ist neben den Ratsparteien auch die Öffentlichkeit aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung des Schiedsamtes einzureichen. Gem. § 3 NSchÄG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, können nicht Schiedsperson werden. Außerdem soll nicht berufen werden, wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt und wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Vorschläge für die Besetzung der Schiedspersonen können bis zum 31. März schriftlich an die Stadt Hildesheim, FB 13, Markt 2, 31134 Hildesheim oder per E-Mail an recht@stadt-hildesheim.de gerichtet werden. Für Auskünfte steht Tabea Kliemann, Telefon 05121 301-1306 gerne zur Verfügung.

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Foto: StartupStockPhotos / Pixabay

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