Sonntag, 7. Juni 2026

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Höhere Bürgergeld-Freigrenze für Schüler*innen und Studierende

Bürgergeldbeziehende dürfen zusätzlich verdientes Einkommen bis zu einer geltenden Freigrenze anrechnungsfrei behalten – dieser Freibetrag wird für Schüler*innen und Studierende unter 25 zum 1. Juli 2023 auf 520 Euro angehoben. Welche Voraussetzungen dabei genau zu beachten sind, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Ort.

Gute Nachrichten für Schüler*innen und Studierende unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen: Zum 1. Juli 2023 erhöht sich für sie die Freibetragsgrenze, bis zu der sie zusätzliche Einkünfte ohne Abzüge behalten dürfen, auf die Minijob-Grenze von 520 Euro. Darunter fallen alle Jobs, unabhängig davon, wann im Jahr und in welcher Länge sie ausgeübt werden.

„Diese Regelung gilt auch für die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung, allerdings nur für drei Monate. Eine weitere Änderung, die wir auch sehr begrüßen, erlaubt es Schüler*innen außerdem, ihr Gehalt aus einem Job, dem sie in den Ferien nachgehen, in unbegrenzter Höhe zu behalten“, informiert Sabine Eck aus dem SoVD-Beratungszentrum in Hildesheim.

Von der Anhebung der Freigrenze profitiert zum Beispiel, wer an einer Universität, Hochschule oder einer anderen Bildungseinrichtung für beispielsweise einen Bachelor, einen Master, ein Promotions- oder ein anderes spezialisiertes Programm eingeschrieben ist. „Berechtigt sind dabei sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstudierende“, erklärt Eck. Für Schüler*innen gilt: Sie müssen eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

Bei weiteren Fragen rund um das Bürgergeld sind die Berater*innen des SoVD in Ort gerne behilflich. Der Verband kann telefonisch unter Tel. 05121-74790 sowie per E-Mail an info.hildesheim@sovd-nds.de erreicht werden.

PR