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Beteiligungsverfahren für Südteil der Ostniedersachsenleitung  beginnt 

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig beginnt am  2. November 2023 offiziell mit der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für den Parallelneubau  einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Stadorf im  Landkreis Uelzen und Wahle im Landkreis Peine. Dieser Leitungsabschnitt mit einer Länge  von ca. 80 km ist Teil des Energiewendeprojekts Ostniedersachsenleitung, mit dem der  Gesetzgeber die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH beauftragt hat. 

Auf einer Länge von insgesamt 140 km soll die Ostniedersachsenleitung als wesentlicher  Transportkanal in Nord-Süd-Richtung die Übertragungskapazität der bestehenden  Stromleitung von Krümmel bis Wahle erhöhen. Die raumordnerische Prüfung des Leitungsbaus liegt in der Zuständigkeit von zwei Landesplanungsbehörden: Der nördliche Teil  des Vorhabens von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis Stadorf liegt in  der Zuständigkeit des ArL Lüneburg, für den südlichen Abschnitt von Stadorf bis Wahle wurde  das ArL Braunschweig als zuständige Landesplanungsbehörde bestimmt. 

Digitale Möglichkeiten der Beteiligung 

Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit  statt. Vom 2. November bis zum 1. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, sich zu dem  Vorhaben zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Vorzugsweise kann hierfür eine digitale  Beteiligungsplattform genutzt werden, abrufbar unter https://entera9.de/onil-sued.  

Darüber hinaus ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail an rvp-onil-sued@arl bs.niedersachsen.de oder schriftlich an das ArL Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm Straße 3, 38100 Braunschweig zu senden. 

Einsichtnahme in Braunschweig und Lüneburg möglich 

Die Verfahrensunterlagen liegen im genannten Zeitraum auch in Papierform zur Einsicht beim  ArL Braunschweig und darüber hinaus beim ArL Lüneburg aus. 

Adresse ArL Braunschweig: Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig Öffnungszeiten: Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr; Fr. 9:00 – 12:00 Uhr 

Adresse ArL Lüneburg: Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg 

Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 04131 151368 möglich. 

Die eingehenden Stellungnahmen werden vom ArL Braunschweig ausgewertet und in Form  einer Synopse aufbereitet. Diese wird auf der Internetseite des ArL Braunschweig  veröffentlicht. Eine individuelle Rückmeldung auf die eingegangenen Äußerungen erfolgt  jedoch nicht. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.arl-bs.niedersachsen.de/beteiligung-onil-sued. 

Hintergrund 

In der Raumverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob ein geplantes Vorhaben mit den Vorgaben  der Raumordnung übereinstimmt. Ergebnis der RVP ist die so genannte Landesplanerische  Feststellung. Diese muss bei dem anschließenden Planfeststellungsverfahren, in dem das  Vorhaben am Ende genehmigt wird, berücksichtigt werden. Anders als eine Planfeststellung kann die Landesplanerische Feststellung als Ergebnis der RVP nicht unmittelbar gerichtlich  überprüft werden, da sie einen gutachterlichen Charakter hat.

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Foto: 422737 / Pixabay

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