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Straßenverkehrsgesetz und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Statements von Olaf Lies zur Bundesratssitzung

Der Bundesrat hat heute die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes abgelehnt. Niedersachsen hatte sich dafür eingesetzt, die Weiterentwicklung der Gesellschaft auch in der Verkehrspolitik abzubilden, denn im Straßenverkehrsgesetz gibt es jahrzehntealte Regelungen, über die die Zeit hinweggegangen ist.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies: „Ich bin enttäuscht, dass wir keine Mehrheit gefunden haben, um gerade mit Blick auf Tempo 30 die Sicherheit der Menschen in den Vordergrund zu rücken. Die Verkehrsministerkonferenz hat im Oktober einen Beschluss gefasst, der Städten und Gemeinden innerorts mehr Möglichkeiten für „Tempo 30″ eröffnet. Mit 1.011 Kommunen, die sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen haben, hätten wir den nötigen Rückenwind vor Ort, um zu zeigen, dass eine immer höhere Verkehrsdichte und unverändert hohe Geschwindigkeiten einfach nicht zusammenpassen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, das Straßenverkehrsgesetz so weiterzuentwickeln, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Wir müssen die Skeptiker jetzt im wahrsten Sinne des Wortes mit Vollgas davon überzeugen, dass mehr Sicherheit, weniger Lärm und ein guter Verkehrsfluss die Punkte sind, die den Menschen wichtig sind. Die jetzigen Änderungen der Straßenverkehrsordnung bieten nur unwesentlich mehr Möglichkeiten. Unsere Bewertung zeigt auf, dass damit der allergrößte Teil der niedersächsischen Anfragen aus den Kommunen nicht umgesetzt werden kann.“

Im Bundesrat wurde heute das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich behandelt. Es enthält eine wichtige Weichenstellung für das laufenden Verfahren zur Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser (Nord). Die Verfahren werden zukünftig nicht mehr nach dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG), sondern als Planfeststellungsverfahren fortgeführt. Im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung durch das MgvG für die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser (Nord) eine „Legalplanung“, also eine Zulassung der Vorhaben durch ein Gesetz des Bundestages, eingeführt.

Niedersachsen hat sich wiederholt für eine Rückkehr zu einem regulären Planfeststellungsverfahren ausgesprochen, da das Planfeststellungsverfahren das bekannte und bewährte Verfahren ist. Zudem verspricht es mehr Rechtssicherheit, denn die EU-Kommission hatte bereits 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des MgvG eingeleitet. Die Überleitung ins Planfeststellungsverfahren erfolgt ohne Zeitverlust: Bereits erledigte Verfahrensschritte müssen nicht wiederholt werden.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies: „Ich freue mich, dass der Bund unsere Einschätzung teilt und für die Weseranpassung ein Planfeststellungsverfahren vorsieht. Die zuständige Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird das Planfeststellungsverfahren durchführen. Als Land Niedersachsen werden wir mit unserem Weser-Dialog weiterhin einen offenen, vertrauensvollen und zielführenden Austausch mit allen Beteiligten, unabhängig vom laufenden Genehmigungsverfahren, anbieten.“

Der Auftakt für den Dialog zur Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) hat bereits im Oktober in Brake stattgefunden.

PR
Foto: Henning Scheffen

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