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Gesetzgeber lenkt ein: Entlastung für Kleinselbstständige – Betroffene erhalten Krankenkassenbeiträge rückwirkend erstattet

Die Verbraucherzentralen hatten zahlreiche Beschwerden von freiwillig versicherten Kleinselbstständigen erhalten. Sie sollten für ihre Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbeitrag von rund 900 Euro monatlich zahlen, weil sie den Steuerbescheid nicht binnen einer Dreijahresfrist vorgelegt hatten. Eine nachträgliche Korrektur lehnten die Krankenkassen ab. Damit ist jetzt Schluss: Krankenkassen müssen auch einen später vorgelegten Steuerbescheid noch berücksichtigen. Wurde der Höchstbeitrag festgesetzt, haben Versicherte dafür künftig weitere zwölf Monate Zeit. Die Regelung gilt rückwirkend. Betroffene erhalten zu viel gezahlte Beiträge zurück, wenn sie den Steuerbescheid vorlegen.

„Mit der Neuregelung unterbindet der Gesetzgeber eine für viele Kleinselbstständige existenzbedrohende und zudem völlig überzogene Handhabe der Krankenkassen“, sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Betroffenen – meist freiberuflich Tätige wie Fußpflegerinnen und -pfleger oder Kioskbesitzerinnen und -besitzer – sollten Nachforderungen von bis zu 8.000 Euro leisten, da die Krankenkassen aufgrund verspätet eingereichter Steuerbescheide den Höchstbeitrag angesetzt hatten. Nachgereichte Einkommensnachweise wurden nicht akzeptiert. „Unserer Ansicht nach war dieses Vorgehen nicht rechtskonform und unverhältnismäßig. Krankenkassen haben Beiträge verlangt, die vom Einkommen völlig losgelöst sind – teils sogar über den monatlichen Einkünften der Betroffenen lagen. Es ist gut, dass der Gesetzgeber diese Handhabe jetzt unterbindet und Kleinselbstständige entlastet“, so der Gesundheitsexperte.

Mehr Zeit für Versicherte, rückwirkende Erstattung geregelt
Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber nun klargestellt: Haben Krankenkassen den Höchstbeitrag festgestellt, müssen sie einen nachgereichten Steuerbescheid auch nach Ablauf der Dreijahresfrist noch berücksichtigen. Zwölf Monate haben Versicherte Zeit, den Einkommensnachweis nachzureichen. „Um einen unnötigen Beitragsschock zu vermeiden, sollten Betroffene es darauf aber nicht ankommen lassen und den Steuerbescheid rechtzeitig vorlegen. Für 2020 am besten noch in diesem Jahr“, rät Kirchner.

Gute Nachrichten gibt es auch für Betroffene, bei denen seit Anfang 2022 der Höchstbeitrag berechnet wurde, weil sie den Steuerbescheid für das Jahr 2018 oder 2019 zu spät vorgelegt hatten. „Die neue Regelung gilt rückwirkend. Haben Krankenkassen zunächst pauschal den Höchstbetrag berechnet, müssen sie dies korrigieren, wenn innerhalb der nächsten zwölf Monate entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Zu viel gezahlte Beiträge müssen sie dann erstatten“, so Kirchner. Betroffene sollten daher unbedingt tätig werden und ihren Steuerbescheid bei der Krankenkasse vorlegen.

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