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Verpflichtende Fitness-Checks für Senioren nicht zielführend

Auf dem 62. Verkehrsgerichtstag, der vom 24. bis 26. Januar in Goslar stattfindet, ist ein Streitgespräch zur Fahreignung von älteren Menschen geplant. Mit der Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie ist über diese Frage eine dauerhafte Diskussion entbrannt, da künftig verpflichtende Gesundheitschecks vorgesehen sein könnten. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, lehnt diesen Vorschlag ab: Ältere Menschen unter Generalverdacht zu stellen und zu Fahreignungstests zu verpflichten, hält der ACE für eine inakzeptable Diskriminierung.

Stattdessen sollten ältere Menschen die Möglichkeit haben, flächendeckend an freiwilligen Rückmeldefahrten teilzunehmen, um so ein direktes Feedback zur eigenen Fahrsicherheit zu erhalten. Wichtig ist, dass es sich um eine standardisierte Beobachtung handelt, die auch eine qualifizierte Rückmeldung umfasst. Aus Sicht des ACE sollte ein solches Angebot spätestens ab dem 75. Lebensjahr ansetzen, um die Fahrkompetenz zu erhalten. Ab diesem Alter sinkt die Leistungsfähigkeit, während gleichzeitig diese Altersgruppe vermehrt der Hauptverursacher bei Unfällen mit Personenschäden ist. Das Unfallrisiko entspricht in etwa dem der Fahranfängerinnen und Fahranfängern. Daher lehnt der ACE die verallgemeinernde Unterstellung, Senioren seien ein Risiko für die Verkehrssicherheit, ab.

Ältere Menschen spielen im Straßenverkehr durch die demografische Entwicklung eine immer größere Rolle: Zum einen nimmt der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung weiter zu, zum anderen behalten Fahrerinnen und Fahrer ihre Führerscheine länger als in früheren Generationen. Insbesondere für ältere Menschen in ländlichen Räumen, wo oft wenig Mobilitätsalternativen zum eigenen Pkw bestehen, ist die Nutzung des eigenen Autos weiterhin wichtig für die soziale Teilhabe und das Bestreiten des eigenen Alltags. Deshalb ist es aus Sicht der ACE wichtig, die individuelle Mobilität bis ins hohe Alter sicher zu ermöglichen.

Zum Hintergrund
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes hat sich im Dezember 2023 für verpflichtende Gesundheitschecks bei der Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins ausgesprochen. Wer in Zukunft einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse stellt oder seinen Führerschein umtauscht oder verlängert, müsste dann eine ärztliche Untersuchung vorlegen. Die EU-Verkehrsminister haben sich hingegen darauf verständigt, den Mitgliedsstaaten die Wahl zu lassen entweder obligatorische ärztliche Untersuchungen einzuführen oder alternativ eine „Selbsteinschätzung“ von der betroffenen Person vorzuschreiben. Nach der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments, die für Februar dieses Jahres erwartet wird, werden die Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission beginnen. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind noch Änderungen möglich.

PR
Foto: vo1d / Pixabay

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