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Gut zu wissen – Verbrauchertipp – Unnötig teuren Nachsendeauftrag vermeiden

Für viele ist die Deutsche Post AG Anlaufstelle Nummer eins, wenn es um einen Nachsendeauftrag geht. Doch neben ihr bieten auch diverse andere Dienste online einen vergleichbaren Service an. Das Problem: Auf den ersten Blick sind sie vom Angebot der Post kaum zu unterscheiden. Dass der verlangte Preis mitunter drei- bis viermal höher ist, merken Nutzerinnen und Nutzer oft erst im Nachhinein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, wie sich solche Kostenfallen vermeiden lassen.

Wer online einen Nachsendeauftrag stellen will, nutzt in der Regel eine Suchmaschine, um die richtige Adresse zu finden. So auch eine Verbraucherin aus Niedersachsen. Sie klickt auf das erste Suchergebnis, dessen URL das Wort „Nachsendeauftrag“ enthält. Nachdem sie die nötigen Daten eingegeben hat, wird sie aufgefordert, auf das vierzehntägige Widerrufsrecht zu verzichten, damit der Auftrag direkt starten kann. Unter der Annahme, keine Wahl zu haben, da es sich schließlich um ein Angebot der Deutschen Post handele, stimmt sie zu. Erst hinterher bemerkt sie den teuren Irrtum: 99,00 Euro muss sie für den Dienst zahlen, der auch für 28,90 Euro zu haben ist.

Ärgerlich, aber nicht verboten:

Dass der Ärger über die Masche solcher Drittanbieter groß ist, liegt auf der Hand. „Das Geschäftsmodell der Online-Dienstleister ist jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, sofern der Anbieter korrekt über die Kosten informiert und die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angegebene Dienstleistung tatsächlich erbringt“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Damit der Vertrag noch vor Ablauf der Widerrufsfrist starten kann, ist in der Regel ein Verzicht auf das Widerrufsrecht nötig. „Auch das ist rechtlich in Ordnung. Wichtig ist hier aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv zustimmen müssen, also die Wahl haben.“

Genau prüfen, lohnt sich:

Um den teuren Online-Dienstleistern nicht ins Netz zu gehen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher genau hinschauen. Denn die Anbieter verwenden meist Gelbtöne und mitunter Postsymbole wie Briefkästen, die dem Original stark ähneln. Auch die Tatsache, dass solche Dienstleister ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse erscheinen, macht es nicht einfacher. „Die Platzierung sagt allerdings nichts über die Seriosität der Anbieter aus“, sagt Bartsch und führt an: „Die ersten Treffer sind in der Regel Anzeigen und sollten besser ignoriert werden.“ Außerdem rät die Expertin, im Zweifelsfall immer das Impressum zu prüfen. So ist schnell zu sehen, ob es sich um den Originaldienstleister handelt oder nicht.

Auch wichtig zu wissen: Neben dem Nachsendeauftrag können Selbstauskunft, Führungszeugnis, „Punkte in Flensburg“ oder Urkunden direkt bei der zuständigen Behörde oder beim jeweiligen Unternehmen beantragt werden. Aber auch hier lauern Kostenfallen. Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher immer prüfen, wer hinter einem Angebot steckt. Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/behoerdendokumente-teuer-erkauft

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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