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Arbeitsminister Philippi: „Gute Arbeit muss für alle gelten“ – Länder fordern vom Bund bessere Arbeitsbedingungen in Paketbranche

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag umfangreiche Änderungen am Postrechtsmodernisierungsgesetz gefordert, um verbesserte Arbeitsbedingungen für Paketzustellerinnen und Paketzusteller zu erreichen. Der Beschluss der Länderkammer sieht unter anderem ein Verbot zum Einsatz von Subunternehmen beziehungsweise von Werkverträgen vor. Niedersachsen hat die Initiative vorangetrieben, da sich die Arbeits- und Entgeltbedingungen, für Beschäftigte in Kurier-, Express- und Paketdiensten immer weiter verschlechtert haben.

Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi: „Die Länder haben heute sehr deutlich gemacht, dass sie die schlechten Arbeitsbedingungen für Paketboten nicht länger akzeptieren möchten. Ich freue mich über diese klare Botschaft. Ich fordere die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Änderungswünsche im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Es kann nicht sein, dass hart arbeitende Menschen von Unternehmen, deren Subunternehmen oder deren Sub-Subunternehmen um ihre Arbeitnehmerrechte gebracht werden. Gute Arbeit muss für alle gelten und nicht nur für die Meisten.“

Die Änderungen beim Postrechtsmodernisierungsgesetz sehen neben dem Werkvertragsverbot bzw. der Forderung nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu tariflichen Entgeltbedingungen vor, weitere Arbeitsschutzmaßnahmen einzuführen. Eine Kennzeichnungspflicht für mittelschwere und schwere Pakete wird angestrebt. Niedersachsen fordert mit den anderen Ländern darüber hinaus, dass schwere Pakete über 20 Kilogramm zukünftig nur dann durch eine Person zugestellt werden dürfen, wenn geeignete technische Hilfsmittel zu dessen Transport zur Verfügung gestellt werden oder eine zweite Person unterstützt.

Philippi: „Wir brauchen gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar in allen Branchen. Auch in der Zustellbranche dürfen wir körperlichen Verschleiß nicht akzeptieren. Der Bund muss daher beim Arbeits- und Gesundheitsschutz nachsteuern. Das ist wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch vernünftig und ein individuelles Recht der Beschäftigten. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass diese Punkte im Postrechtsmodernisierungsgesetz umgesetzt werden.“

PR
Foto: ms

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