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Herkunftskennzeichnung reicht noch nicht aus – Ab 1. Februar gelten weitergehende Deklarierungsvorgaben für Fleisch

Wissen, woher die Zutaten für ein gutes Essen kommen – das wollen alle Verbraucher gerne. Die Politik kommt mit Gesetzesänderungen diesem Wunsch zum 1. Februar in einigen Bereichen nach. Bislang musste unverarbeitetes, vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden. „Ab 1. Februar muss jetzt auch unverpacktes Fleisch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aufweisen. Das gilt für lose angebotene Ware, wie zum Beispiel an der Bedientheke, und zwar für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch dieser genannten Tierarten“, erklärt dazu Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Diese Kennzeichnungspflicht betrifft auch alle Direktvermarkter, die ihr Fleisch über eine Frischtheke im Hofladen, einen Marktstand verkaufen oder über andere Vermarktungswege, bei denen das Fleisch nicht vorverpackt an den Endverbraucher abgegeben wird. „Die Angaben setzen sich aus dem Aufzucht- sowie Schlachtland, wie zum Beispiel „Aufgezogen in: Deutschland, Geschlachtet in: Deutschland“, zusammen“, führt Berges aus. Die Bezeichnung „Ursprung“ darf hingegen erst dann verwendet werden, wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung des Tiers nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat stattgefunden haben. Kenntlich gemacht wird die Herkunftskennzeichnung über ein Schild auf oder in der Nähe des Fleisches. Auch ein gut sichtbarer Aushang in der Verkaufsstätte ist möglich, wenn nur Fleisch gleicher Herkunft angeboten wird.

„Wir fordern als Landvolk bereits seit Jahren eine umfassende Kennzeichnungsregelung nicht nur zu Haltungsverfahren, sondern gerade auch zur Herkunft. Insofern ist diese Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung ein erster Schritt in die richtige Richtung, der zu begrüßen ist, aber bei weitem nicht ausreicht“, erklärt Berges, der gemeinsam mit seinem Sohn in einer GbR im Landkreis Cloppenburg Mastschweine hält. Weil sich der deutsche Tierwohlstandard erheblich vom Standard im EU-Binnenmarkt abhebe, sei neben finanzieller Unterstützung für den weiteren Tierwohlumbau sowie verlässlichen Rahmenbedingungen für den Erhalt der heimischen Tierhaltung auch eine umfassende Herkunftskennzeichnung für einen gezielten Einkauf des Verbrauchers notwendig. „Das wird insbesondere auch angesichts der völlig unzureichenden Kontrollmöglichkeiten für ausländische Betriebe und Ware im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz deutlich“, kritisiert Berges den enttäuschend kleinen Schritt auf diesem Weg, für den zusätzliche Vorschriften zwecks Harmonisierung der Mitgliedsstaaten nötig wären.

Auch der Anwendungsbereich der Herkunftskennzeichnung greife zu kurz. „Neben nicht vorverpackter Ware müssen auch Verarbeitungserzeugnisse sowie sämtliche Vertriebswege einschließlich Gastronomie und Großverbraucher eingebunden werden“, sagt Berges.

Zudem werde der systemrelevante Bereich der Ferkelerzeugung aktuell nicht berücksichtigt: Hier sei eine durchgängige Kennzeichnung nach dem 5xD-System nötig. Schließlich komme es bei der Umsetzung entsprechender Regelungen auf praktikable und bürokratiearme Lösungen an, die die Wertschöpfungskette nicht unnötig belasten, und dennoch eine umfassende Herkunftskennzeichnung effizient umsetzen. „Dazu sind Gespräche mit allen Wirtschaftsbeteiligten und ein verbindlicher Zeitplan nötig“, sieht Berges noch erheblichen Nachholbedarf für eine vollumfängliche und faire Verbraucherinformation bei der Herkunftskennzeichnung. „Im Sinne des Bürokratieabbaus ist für die Landwirte und alle Stufen der Branche wichtig, dass durch die Haltungs- und Herkunftskennzeichnung keine zusätzlichen Datenbanken und Systeme aufgebaut werden. Hier muss dringend eine Harmonisierung stattfinden“, so die Forderung von Landvolk-Vizepräsident Berges.

LPD
Foto: Landpixel

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