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Information zur Kirchenvorstandswahl 2024

Bis zu diesem Wochenende waren in allen Kirchengemeinden der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers die wahlberechtigten Gemeindeglieder aufgerufen, die Kirchenvorstände für die neue Wahlperiode bis 2030 zu wählen. Erstmals waren Wählerinnen und Wähler bereist ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. Die Wahlperiode dauert 6 Jahre.

Im Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld haben sich für die Wahl in einen der 85  Kirchenvorstände mit 99 Wahlbezirken 385ehrenamtliche Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen lassen. Im Kirchenkreis waren insgesamt 56.581 Gemeindeglieder wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 33,75 %. Neben den bekannten Wahlverfahren per Brief oder Urne bestand erstmals auch die Möglichkeit einer Onlinewahl. Die einzelnen Wahlverfahren wurden wie folgt in Anspruch genommen:

  • Onlinewahl:       31 %     
  • Briefwahl:          64 %
  • Urnenwahl:         5 %

Die Kirchenvorstände bilden zusammen mit den Pfarrämtern die Gemeindeleitung und entscheiden über die Grundsätze und Schwerpunkte des Gemeindelebens genauso wie über Fragen rund um das Personal, die Bauunterhaltung und die Gemeindefinanzen.

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