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Balkonkraftwerk 2024 – diese Erleichterungen treten demnächst in Kraft

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Im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen Abkehr von fossilen Brennstoffen hat die Ampelregierung im letzten Jahr ein Strategiepapier erarbeitet, das den schnellen Ausbau von Photovoltaik (PV) im Bundesgebiet vorantreibt. Eigentlich sollte der Entwurf zum 1. Januar dieses Jahres als Gesetz (Solarpaket 1) in Kraft treten.

Aufgrund der Unstimmigkeiten um den Bundeshaushalt kam es zu einer Verzögerung. Die Verabschiedung des Gesetzespakets wird aber noch in diesem Monat erwartet. Es bringt einige weitreichende Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken mit sich.

Was genau ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk besteht aus bis zu vier Modulen und einem Wechselrichter. Die Mini-PV-Anlage wird steckerfertig geliefert und kann am Balkongeländer, an der Fassade, am Gartenzaun oder auf der Veranda befestigt werden. Sie ermöglicht es den Millionen Bewohnern von Etagenwohnungen, direkt an der Energiewende teilzuhaben. Die Technologie wird stetig effizienter, wie man sich anhand unseres Vergleichs von Balkonkraftwerken überzeugen kann.

Ein Balkonkraftwerk funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie eine herkömmliche Aufdachanlage. Die Module produzieren aus der Sonnenstrahlung Gleichstrom. Der Wechselrichter besitzt eine Kontrollfunktion und wandelt die ankommende Energie in gebräuchlichen Wechselstrom um. Die Anlage wird über eine Steckdose mit dem Hausnetz verbunden. Im Ergebnis läuft der Zähler langsamer und die Stromrechnung am Monatsende senkt sich spürbar.

Welche Erleichterungen sind mit dem neuen Gesetz verbunden?

Schon Anfang 2023 wurde die Mehrwertsteuer für alle PV-Produkte ausgesetzt. Solarpaket 1 bringt zahlreiche Modifikationen mit sich, die die Photovoltaik begünstigen. Für Balkonkraftwerke sind die folgenden Änderungen vorgesehen.

Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt

Derzeit muss ein Balkonkraftwerk noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und beim örtlichen Versorger angemeldet werden. Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt zukünftig. Der Eintrag bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über eine vereinfachte Anmeldemaske und ist innerhalb weniger Minuten erledigt. Von dem geringeren bürokratischen Aufwand profitieren sowohl der örtliche Versorger als auch der Betreiber des Balkonkraftwerks selbst.

Erhöhung der Nennleistung auf 800 Watt

Aktuell muss der Wechselrichter die Anlage bei 600 Watt Leistung drosseln. Diese Bagatellgrenze wird mit der Einführung des Gesetzes auf 800 Watt erhöht. Zudem steigert sich die maximal zu installierende Leistung der Module auf 2.000 Watt/Peak (Wp). Diese Erhöhung entspricht den Vorgaben der Europäischen Union (EU) und erlaubt es, dass auch bei schlechten Witterungsbedingungen die maximale Nennleistung erreicht wird.

Balkonkraftwerk wird als Einzelanlage gezählt

Bisher ist es so, dass mehrere Solaranlagen mit einem gemeinsamen Einspeisepunkt zusammengefasst wurden und als eine Anlage zu betrachten sind. Zukünftig wird ein Balkonkraftwerk als eigenständige Anlage gewertet. Das hat den Vorteil, dass die Mini-PV-Anlage nicht als Erweiterung einer Dachanlage eingestuft wird und ohne großen bürokratischen Aufwand installiert werden kann.

Erleichterungen für Mieter

Mit der Einführung von Solarpaket 1 werden Balkonkraftwerke in die Kataloge für privilegierte bauliche Veränderungen aufgenommen. Dieser Umstand sichert Wohnungseigentümern und Mietern zu, dass weder die Eigentümergemeinschaft noch der Vermieter eine Installation untersagen können. Die Rechte der Betreiber von Balkonkraftwerken werden dadurch gestärkt. 

Allerdings betrifft das nicht die Art und Weise der Montage. Dabei bleibt ein Mitspracherecht seitens der Hausgemeinschaft beziehungsweise des Vermieters bestehen. 

Rückwärts laufende Zähler bis auf Weiteres geduldet

Das Messstellengesetz besagt, dass ein Balkonkraftwerk nur in Verbindung mit einem Zähler betrieben werden darf, bei dem eine Rücklaufsperre integriert ist. Viele Bestandsbauten sind allerdings noch mit rückwärts laufenden Ferraris-Zählern ausgestattet. Bisher ist es so, dass ein Balkonkraftwerk nur mit einem modernen Zähler betrieben werden darf, der auf Kosten des regionalen Netzbetreibers ausgetauscht wird. 

Aufgrund der großen Nachfrage und des herrschenden Fachkräftemangels kommen die Versorger ihren Pflichten dahingehend nicht in ausreichendem Maße nach. Damit es zu keinen unnötigen Wartezeiten bei der Inbetriebnahme kommt, können Stecker-Solaranlagen bis auf Weiteres auch mit den alten Zählern betrieben werden.

Einfache Schuko-Stecker ausreichend

Bisher bestand der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) darauf, dass ein Balkonkraftwerk nur über eine Wieland-Steckdose mit dem Hausnetz verbunden werden darf. 

Eine solche kann nur von einem Fachbetrieb eingebaut werden, wodurch die Rentabilität der Anlage spürbar beschnitten wird. Zukünftig ist damit zu rechnen, dass für den Anschluss eine einfache Schuko-Steckdose ausreicht.

Foto: Franz26 / Pixabay

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