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Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz gebilligt – Statement von Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte

„Ich bin erleichtert und froh, dass dieses Gesetz nun zeitnah in Kraft treten kann. Das Cannabis-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung. Klar ist doch: Der bisherige Präventions-Ansatz, Cannabis-Konsumenten zu Straftätern zu machen, ist gescheitert. Den Anbau von Cannabis unter bestimmten Rahmenbedingungen – privat oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen – zu erlauben, ist richtig“, so die Ministerin.

Staudte weiter: „Mit Blick auf den Verbraucherschutz ist es wichtig, dass das Gesetz nun in die Umsetzung geht. Denn: Es können Risiken vermieden werden, die von illegal verkauftem Cannabis ausgehen, wie ein überhöhter THC-Gehalt. Außerdem kann illegal verkauftes Cannabis verunreinigt sein. Zum Teil wird illegales Cannabis auch mit synthetischen Stoffen gestreckt. Hier wird das Gesetz zu mehr Transparenz und Sicherheit führen. Die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen ist eine neue Aufgabe, der wir uns nun stellen. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab Juli gelten. Das ist ambitioniert, aber nun kann es losgehen!“

Hintergrund:

Der Bundesrat hat heute den Weg für das Cannabis-Gesetz frei gemacht. Das Gesetz sieht vor, dass die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Anbauvereinigungen sind als nicht gewerblich einzustufen, sondern sie sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften. Der Zweck der Anbauvereinigungen ist der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.

PR
Foto: Sven Brauers

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