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Zulassung ukrainischer Fahrzeuge: Niedersachsen verlängert Ausnahmeregelung bis 30. September

Auf Bitte des Bundes wurden die niedersächsischen Zulassungsbehörden mit Erlass des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums ermächtigt, die bis zum 31. März 2024 geltenden Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Fahrzeughalter bis zum 30. September 2024 zu verlängern. In der Ukraine zugelassene Pkw können somit unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren.

Hintergrund:

Eigentlich wollte der Bund ab dem 1. April 2024 die Voraussetzungen schaffen, um eine Überführung in eine regelhafte Zulassung der ukrainischen Fahrzeuge in Deutschland zu gewährleisten. Es sind jedoch nach wie vor rechtliche Fragestellungen zu klären, was bis nach Aussage des Bundes bis zum 31. März 2024 nicht möglich ist. 

Daher ist es notwendig, bürokratische Steine aus dem Weg zu räumen und für Rechtssicherheit zu sorgen, damit die Ukrainerinnen und Ukrainern weiterhin ihre Autos nutzen können. Das erneute Verlängern der Ausnahmegenehmigung trägt damit nach Abwägung aller Umstände der Situation von Kriegsgeflüchteten angemessen Rechnung.

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Foto: StockSnap / Pixabay

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