Zum Inhalt springen

SCHULZ: Debatte zur Bauordnung nutzen und Kostendruck für Bürger und Wirtschaft senken!

Zur anstehenden Beratung im Landtag über eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Niedersachsen und Sprecherin für Bauen, Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung, Anja Schulz MdB:

„Mit ihrer Novelle des Klimaschutzgesetzes Ende letzten Jahres hat Rot-Grün den Kostendruck beim Bau weiter erhöht. Künftig sind Photovoltaikanlagen nicht nur auf Neubauten verpflichtend anzubringen, sondern auch bei Dachsanierungen und größeren Parkplätzen. Doch inmitten anhaltend hoher Baukosten dürfen zusätzliche PV-Pflichten nicht auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden. Aus diesem Grund sollte die Landesregierung die anstehende Landtagsdebatte zur Änderung der Bauordnung nutzen. Anstelle zunehmender Pflichten braucht es Erleichterungen im Baurecht und finanzielle Unterstützung beim Hausbau – zumal die Vorgaben des bundesweit geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereits den geforderten Beitrag zur CO2-Reduzierung beinhalten.
 
Auch die künftig ab 25 Stellplätzen geltende PV-Pflicht muss überdacht werden. Zwar sind diese Vorgaben in hoch verdichteten städtischen Gebieten grundsätzlich nachvollziehbar, doch stellen sie für ländliche Gebiete und kleinere Ortschaften ein nicht zu unterschätzendes Investitionshemmnis dar. Gerade für den Einzelhandel erhöht die Pflicht zur Schaffung kostenintensiver Überdachungen von Einstellplätzen mit Solarenergieanlagen das ohnehin erhöhte Investitionsrisiko der Unternehmer.
 
Diese Woche hat Rot-Grün die Gelegenheit, entsprechend gegenzusteuern. Anstelle eines Zwangskorsetts an PV-Vorgaben, der unseren Unternehmen und Familien in Niedersachsen teure Vorfinanzierungen aufbürdet, braucht es Anreize und Förderung. Weniger vermeintlichen Perfektionismus, mehr Pragmatismus ist das Gebot der Stunde.“
 
Hintergrund:
Mit der Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes vom 11. Dezember 2023 hat der Landtag die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Bereich der Dachsanierung und bei Parkplätzen ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Photovoltaikanlangen verpflichtend auf allen Bauten mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² Dachfläche angebracht werden. Auch bei Parkplätzen ab 25 Stellplätzen gilt künftig eine PV-Pflicht.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.