Freitag, 18. April 2025

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Geschwindigkeitsbegrenzung am Friedhof Neuhof/Lamspringe bleibt umstritten

Die CDU-Kreistagsfraktion fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zwischen dem Ortseingangsschild Neuhof/Lamspringe und dem Neubaugebiet „An der Sieke“. Die Verwaltung hingegen hat bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgelegt. Diese Entscheidung sorgt weiterhin für Diskussionen im Kreisausschuss.

Im Rahmen einer Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistags wird über den Vorschlag der CDU beraten. Laut Friedhelm Prior, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, sei die bisherige Vorlage der Verwaltung unzureichend. In ihrer Stellungnahme vom 29.08.2024 kritisiert die Fraktion, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung auf 50 km/h nicht ausreichend dargelegt wurden. Zudem sei die Zuständigkeit für die Entscheidung falsch oder irreführend dargestellt worden.

Hintergrund der Debatte

Bereits im August 2024 hatte die CDU-Kreistagsfraktion den Antrag gestellt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Friedhofs Neuhof/Lamspringe zu prüfen. Der Bereich sei vor allem für Fußgänger und gehbehinderte Personen, die den Friedhof erreichen wollen, unsicher. Eine Zugänglichkeit sei lediglich über eine Straße möglich, die nicht über einen Gehweg verfügt und auf der bisher eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist. Fußgänger seien demnach erheblichen Gefahren ausgesetzt.

Die Verwaltung reagierte im September 2024 und setzte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h fest. Laut der CDU-Kreistagsfraktion sei dies jedoch nicht ausreichend, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Eine Reduzierung auf 50 km/h sei dringend notwendig, da es sich um eine Strecke von nur etwa 130 Metern handle und die zusätzliche zeitliche Verzögerung für Autofahrer nur wenige Sekunden betrage.

Juristische Auseinandersetzungen

Die CDU-Fraktion bezieht sich in ihrer Begründung auf die Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO), die besagt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen bei besonderen örtlichen Verhältnissen erlassen werden können. Da in diesem Bereich keine Gehwege vorhanden seien und die Gefahr für Fußgänger daher erhöht sei, sei eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h verhältnismäßig.

In ihrer Vorlage verweist die Kreisverwaltung darauf, dass es für Fußgänger alternative Wege gäbe, die über eine barrierefreie Route führen, die zwar etwas länger, aber zumutbar sei. Diese Ansicht wird von der CDU-Fraktion zurückgewiesen. Sie argumentiert, dass insbesondere für ältere oder gehbehinderte Personen ein längerer Weg von rund 740 Metern, teils über geschotterte Strecken, nicht zumutbar sei. Hinzu komme, dass dieser Weg im Winter oder bei schlechten Witterungsverhältnissen für Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren kaum passierbar sei.

Weitere Entwicklungen erwartet

Die Entscheidung über die Geschwindigkeitsbegrenzung soll in den anstehenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags diskutiert werden. Die CDU-Fraktion hat deutlich gemacht, dass sie den bestehenden Beschluss der Verwaltung anfechten wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte es zu weiteren Auseinandersetzungen in der Verkehrsplanung des Landkreises kommen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Entscheidungsträger bei den kommenden Sitzungen positionieren und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Bereich des Friedhofs Neuhof/Lamspringe ergriffen werden.

Redaktion
Hildesheimer Presse
Foto: Celler Presse

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