Samstag, 22. März 2025

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Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten Zuschlag

Seit Juli 2024 profitieren rund drei Millionen Bezieher*innen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente von einem Plus von bis zu 7,5 Prozent – wenn ihr Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim erklärt alles Wichtige rund um die Erhöhung.

    Um eine Benachteiligung des Rentenpakets von 2019 auszugleichen, das bisher nur Neurentnerinnen berücksichtig hat, erhalten Erwerbsminderungsrentnerinnen, deren Rentenbeginn zwischen dem 1.
    Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, einen Zuschlag auf ihre Leistungen. Dies gilt sowohl für
    eine volle als auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. „Haben Betroffene ihre
    Erwerbsminderungsrente erstmalig zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erhalten,
    beträgt ihr Zuschlag 7,5 Prozent. Bei einem Renteneintritt zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31.
    Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent“, informiert Sabine Eck aus dem SoVD-Beratungszentrum in
    Hildesheim. Eine Beantragung ist nicht notwendig. „Allerdings müssen Bezieher*innen von zum Beispiel
    Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld im Rahmen der Mitwirkungspflicht über die Rentenerhöhung
    informieren“, so Eck.

    Die Berechnung des Zuschlags erfolgt in zwei Schritten. Zu Beginn der Auszahlung ab dem 1. Juli 2024
    erhalten Betroffene den Zuschlag Mitte des Monats als separate Zahlung auf ihr Konto. Ab Dezember
    2025 soll das Plus zusammen mit der Rente ausgezahlt und auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte
    berechnet werden. „In den kommenden Jahren wird der Zuschlag dann immer jeweils zum 1. Juli mit der
    Rentenanpassung erhöht“, weiß Eck.

    Neben Erwerbminderungsrentnerinnen profitieren auch Bezieherinnen einer Alters- oder Hinterbliebenenrente von der neuen Regelung, wenn sie beziehungsweise derdie verstorbene Partnerin
    zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat.

    Für weitere Fragen rund um das Thema Rente sowie bei der Antragstellung stehen die Berater*innen des
    SoVD in Hildesheim gerne mit Rat und Tat zur Seite. Eine Kontaktaufnahme ist unter 05121-74790 oder
    info.hildesheim@sovd-nds.de möglich.

    PR
    Foto: Markus Spiske / Pexels

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