Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten Zuschlag
Seit Juli 2024 profitieren rund drei Millionen Bezieher*innen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente von einem Plus von bis zu 7,5 Prozent – wenn ihr Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim erklärt alles Wichtige rund um die Erhöhung.
Um eine Benachteiligung des Rentenpakets von 2019 auszugleichen, das bisher nur Neurentnerinnen berücksichtig hat, erhalten Erwerbsminderungsrentnerinnen, deren Rentenbeginn zwischen dem 1.
Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, einen Zuschlag auf ihre Leistungen. Dies gilt sowohl für
eine volle als auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. „Haben Betroffene ihre
Erwerbsminderungsrente erstmalig zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erhalten,
beträgt ihr Zuschlag 7,5 Prozent. Bei einem Renteneintritt zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31.
Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent“, informiert Sabine Eck aus dem SoVD-Beratungszentrum in
Hildesheim. Eine Beantragung ist nicht notwendig. „Allerdings müssen Bezieher*innen von zum Beispiel
Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld im Rahmen der Mitwirkungspflicht über die Rentenerhöhung
informieren“, so Eck.
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt in zwei Schritten. Zu Beginn der Auszahlung ab dem 1. Juli 2024
erhalten Betroffene den Zuschlag Mitte des Monats als separate Zahlung auf ihr Konto. Ab Dezember
2025 soll das Plus zusammen mit der Rente ausgezahlt und auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte
berechnet werden. „In den kommenden Jahren wird der Zuschlag dann immer jeweils zum 1. Juli mit der
Rentenanpassung erhöht“, weiß Eck.
Neben Erwerbminderungsrentnerinnen profitieren auch Bezieherinnen einer Alters- oder Hinterbliebenenrente von der neuen Regelung, wenn sie beziehungsweise derdie verstorbene Partnerin
zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat.
Für weitere Fragen rund um das Thema Rente sowie bei der Antragstellung stehen die Berater*innen des
SoVD in Hildesheim gerne mit Rat und Tat zur Seite. Eine Kontaktaufnahme ist unter 05121-74790 oder
info.hildesheim@sovd-nds.de möglich.
PR
Foto: Markus Spiske / Pexels
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