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Ab sofort 2G-plus-Regel im St. Bernward Krankenhaus

HILDESHEIM. Aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes §28 b vom 24.11.2021 und der steigenden Infektionszahlen passt das St. Bernward Krankenhaus (BK) ab dem heutigen Montag seine Besuchsregeln an. „Mit diesen Maßnahmen möchten wir weiterhin Besuche ermöglichen und gleichzeitig unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeitenden schützen, um die Gesundheitsversorgung in der Region zu sichern“, betont BK-Geschäftsführer Stefan Fischer.

Ab sofort gilt im St. Bernward Krankenhaus die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Es dürfen nur noch geimpfte und genesene Besucher oder Begleitpersonen das Krankenhaus betreten. Zusätzlich müssen alle Besucher und Begleitpersonen ab sechs Jahren bei der Einlasskontrolle einen aktuell gültigen, negativen Corona-Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt, PCR-Test max. 48 Std. alt) zusammen mit ihrem Impfnachweis und ihrem Personalausweis vorlegen. Der Testnachweis muss in einer zertifizierten Teststelle ausgestellt worden sein.

Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss sich an der Teststation am St. Bernward Krankenhaus testen lassen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang befindet. Die Tests dort sind kostenlos. Da hier je nach Aufkommen gegebenenfalls mit Wartezeiten zu rechnen ist, wird empfohlen, auch die Angebote der zertifizierten Teststellen zu nutzen. Für Kinder unter sechs Jahren bietet das St. Bernward Krankenhaus an der Teststation den Lolli-Test an. An der Teststation am St. Bernward Krankenhaus werden ausschließlich Besucher und Begleitpersonen getestet, es handelt sich nicht um ein öffentliches Testzentrum.

Besucher und Begleitpersonen dürfen das Krankenhaus ausschließlich über den Haupteingang betreten. Alle Besucher müssen sich dort bei der Einlasskontrolle melden und ihren Testnachweis zusammen mit ihrem Impfnachweis und ihrem Personalausweis vorlegen.

Eine Ausnahme gilt für Begleitpersonen in der Zentralen Notaufnahme. Hier gilt die 2G-Regel. Das heißt: Nur geimpfte und genesene Begleitpersonen haben Zutritt, sie müssen aber keinen Testnachweis vorlegen, sondern stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Wird der Patient oder die Patientin anschließend stationär aufgenommen, müssen die Begleitpersonen das Krankenhaus verlassen. Eine Besuchsmöglichkeit besteht dann nur mit dem oben beschriebenen Testnachweis.

Im Kreißsaal bleiben während der Geburt die bisher geltenden Regelungen bestehen, die 2G-Plus-Regelung gilt nicht. D.h., die Väter bzw. Begleitpersonen müssen bei der Geburt KEINEN aktuellen Test vorlegen und auch nicht geimpft oder genesen sein. Sie müssen aber eine FFP2-Maske tragen.

Erst für anschließende Besuche auf Station gilt dann die 2G-Plus-Regel, es sei denn, die Väter lassen sich im Familienzimmer mit aufnehmen.

PR

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