Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung eines Mietwagens
HILDESHEIM. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim unter Vorsitz der Präsidentin des Landgerichts Dr. Britta Knüllig-Dingeldey hat mit Beschluss vom 13.06.2018 die Entscheidung des Amtsgerichts Lehrte bestätigt, mit welcher ein Mieter zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund der grob fahrlässigen Beschädigung eines Mietwagens verurteilt worden war (Az. 1 S 17/18). Der 78-jährige Beklagte mietete bei der… Weiterlesen: Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung eines Mietwagens
