Finanzieller Ausgleich für Bewirtschaftung von Dauergrünland
NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung hat am heutigen Dienstag beschlossen, dass sogenannte „wesentliche Erschwernisse“ bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten, in den beiden niedersächsischen Nationalparks, in dem Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen finanziell ausgeglichen werden. Dies regelt die Erschwernisausgleichsverordnung Dauergrünland, die rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt und für… Weiterlesen: Finanzieller Ausgleich für Bewirtschaftung von Dauergrünland
