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Vorsorgen für den Ernstfall: Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?

HILDESHEIM. Durch Erkrankungen oder Verletzungen kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er keine Entscheidungen über seine medizinische Behandlung mehr treffen oder Wünsche äußern kann. Dass die Verantwortung automatisch an die Angehörigen geht, ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Ohne Vollmacht sind selbst Ehepartner nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten. Um in einem solchen Fall die gerichtliche Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, gilt es, frühzeitig vorzusorgen.

Während eine Vorsorgevollmacht eine Person ermächtigt, kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden, welchen Maßnahmen der Bevollmächtigte im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Patienten zustimmen soll. In der Patientenverfügung entscheiden Patienten, ob und wie sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten und welche medizinischen Maßnahmen sie für sich ablehnen. Doch hat die Patientenverfügung auch Grenzen. Erst die Kombination von Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht bewirkt, dass die Wünsche hinsichtlich der künftigen Behandlung optimal von den Ärzten und Pflegekräften berücksichtigt werden können.

Dr. Ulrich Basler, Facharzt für Innere Medizin in Hildesheim, spricht am Dienstag, den 21. August 2018, um 18.30 Uhr zum Thema „Vorsorgen für den Ernstfall: Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?“. Der Vortrag in der Reihe „Patientenforum“ findet statt im Konferenzraum des Helios Klinikum Hildesheim. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.

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