Ab 1. März hat die Heckenschere Pause – Verbot gilt für Gehölze in der freien Landschaft, nicht für Privatgärten

Ab 1. März hat die Heckenschere Pause – Verbot gilt für Gehölze in der freien Landschaft, nicht für Privatgärten

| Niedersachsen

NIEDERSACHSEN. Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Das teilte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen am… Weiterlesen: Ab 1. März hat die Heckenschere Pause – Verbot gilt für Gehölze in der freien Landschaft, nicht für Privatgärten