Ab 1. März hat die Heckenschere Pause – Verbot gilt für Gehölze in der freien Landschaft, nicht für Privatgärten
NIEDERSACHSEN. Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock… Weiterlesen »Ab 1. März hat die Heckenschere Pause – Verbot gilt für Gehölze in der freien Landschaft, nicht für Privatgärten