Urteil wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 9 des Landgerichts Hildesheim vom 13. Januar 2026 (Az.: 20 KLs 19 Js 6658/25 (20/25)) bestätigt, mit dem sie den Angeklagten (39 Jahre alt) wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt hat. Die Kammer hatte im selben Urteil einen… Weiterlesen: Urteil wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge rechtskräftig
