Das LAG Niedersachsen bestätigt das Urteil des Arbeitsgericht Hildesheim
Das Urteil Arbeitsgerichts Hildesheim vom 17.08.2023 – 2 Ca 323/22 Ö zur Unwirksamkeit der Kündigung einer Mitarbeiterin der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Holzminden ist im Berufungsverfahren durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 08.02.2023 – 8 Sa 712/22 rechtskräftig bestätigt worden. Die Klägerin war eine von 12 Beschäftigten, die im November und Dezember 2021… Weiterlesen: Das LAG Niedersachsen bestätigt das Urteil des Arbeitsgericht Hildesheim
