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Wieder ungekühlte Lebensmittel in einem Sprinter

Landkreis HILDESHEIM. Bereits am 15.08.2019, gegen 11:25 Uhr, fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim ein weißer Kleintransporter auf, der die Autobahn 7 aus Richtung Hannover kommend in Fahrtrichtung Kassel befuhr. Es hatte den Anschein, dass der Transporter überladen ist, da der hintere Kastenaufbau deutlich nach unten gedrückt war und das Fahrzeug beim Überfahren von Bodenwellen stark durchwippte. Aus diesen Grund entschlossen sich die eingesetzten Beamten, den Transporter auf der Rastanlage Hildesheimer Börde-West anzuhalten und zu kontrollieren. Der 34-jährige selbstständige bulgarische Kraftfahrer, wohnhaft in Hannover, händigte den Beamten vor Ort u.a. die Ladepapiere aus. Im Kleintransporter war kein EG-Kontrollgerät eingebaut. Die dann vorgeschriebenen Arbeitszeitnachweise für Berufskraftfahrer in Form von Tageskontrollblättern konnte der Fahrer wieder nicht vorlegen.

Bei der Überprüfung der Ladefläche stellten die Beamten fest, daß diese mit Getränken in Glasflaschen und Dosen, frischem Joghurt und einer geringen Menge von Gemüse beladen war. Wie bereits bei einer Kontrolle durch die Autobahnpolizei Hildesheim am 01. August, die Polizei berichtete darüber, war auch dieser Kleintransporter nicht isoliert und hatte auch keine Kühlanlage. Zur Feststellung des tatsächlichen Gesamtgewichtes des Transporters fuhren wir zur nahegelegenen Waage der Zentraldeponie Heinde. Dort wurde ein Gesamtgeweicht von insgesamt 4450 kg festgestellt, obwohl das zulässige Gesamtgewicht lediglich 3500 kg betrug. Der Transporter war um 27,14% überladen. Auch in diesem Fall hatte der Fahrzeugführer wieder fast zwei Tonnen Lebensmittel geladen. Auch in diesem Fall wurde das Veterinäramt des Landkreises Hildesheim informiert. Die Kontrolle des Veterinäramtes wurde dann im Hildesheimer Hafengebiet durchgeführt. Durch die Mitarbeiter des Veterinäramtes wurde dann festgestellt, dass der frische Joghurt, der ordnungsgemäß bei 4-6 Grad Celsius transportiert und gelagert werden muss, eine Temperatur von 19,3 Grad Celsius hatte. Weiterer Joghurt war in einer großen Kühlbox im Laderaum des Transporters gelagert. In dieser Kühlbox befanden sich keine Kühlelemente, so daß dieser Joghurt deutlich kühler war. Er hatte eine Temperatur von nur 14,1 Grad Celsius.

Weiter wurde jetzt festgestellt, dass sich mehrere Paletten (je 24 Dosen) von Softdrinks auf der Ladefläche befanden und an Kunden in Braunschweig und Salzgitter ausgeliefert werden sollten. An diesen Dosen fehlte die vorgeschriebene Einwegpfandkennzeichnung. Das Inverkehrbringen solcher Getränkeverpackungen ist verboten und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Auch weitere Getränkeverpackungen entsprachen nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Die Getränkeflaschen waren nicht mit einer deutschen Bezeichnung versehen. Teilweise fehlten die deutschen Angaben zu den Inhaltsstoffen und Nährwerten. In diesem Fall besteht für die Lebensmittel ein verkehrsverbot. Sie dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Hier musste ein Strafverfahren eingeleitet werden. Nach Abschluß der Kontrolle wurde der Kleintransporter durch das Veterinäramt amtlich versiegelt. Die abschließende Kontrolle werde nach Angaben des Veterinäramtes Hildesheim absprachegemäß durch die Stadt Hannover, wo sich die 34-jährige Bulgare sofort melden muss, durchgeführt. Dort werde dann der Joghurt vernichtet.

Diese Ordnungswidrigkeit wird durch das Veterinäramt verfolgt. Aufgrund der Überladung muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld von mehr als 300 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch für die fehlenden Arbeitszeitnachweise dürfte das Bußgeld im Bereich von ca. 500 Euro liegen.

bn/ots

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