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Verbot einer geplanten Veranstaltung mit PKK-Bezug in Hoheneggelsen

HOHENEGGELSEN. Bei der Polizeiinspektion Hildesheim wurde bekannt, dass am 23.11.2019 im Söhlder Ortsteil Hoheneggelsen eine Veranstaltung mit PKK-Bezug stattfinden sollte. Bei der PKK handelt es sich um eine nach dem Vereinsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Organisation. Somit sind auch Veranstaltungen oder sonstige Betätigungen, die einen Bezug zu der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei aufweisen, rechtswidrig.

Aus diesem Grund fanden Abstimmungen zwischen der Polizei Hildesheim sowie der Gemeinde Söhlde als Gefahrenabwehrbehörde statt. Nach intensiver Prüfung wurde durch die Gemeinde Söhlde eine Verbotsverfügung für die geplante Veranstaltung erlassen. Diese wurde dem Veranstalter am Donnerstagabend zugestellt.

Im Rahmen der Amtshilfe wurde die Einhaltung der Verbotsverfügung am 23.11.2019 durch Kräfte der Polizei am Veranstaltungsort in Hoheneggelsen überwacht.

Ein polizeiliches Einschreiten war nicht erforderlich. Es erschien lediglich eine Person, die die Veranstaltung besuchen wollte.

Bürgermeister Alexander Huszar bedankt sich bei der Polizei für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Söhlde.

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