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Einstimmige beschlüsse bei der Ortsratssitzung in Heisede

HEISEDE. Keine fünfzehn Minuten dauerte die Sitzung des Ortsrates Heisede, die am 27.3.2020 um 18.00 Uhr auf dem Hof Spiegel begann. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig: Es wurde der Sitzverlust von Thomas von Einem festgestellt, eine Protokolländerung beschlossen, René Kießlich zum Ortsbrandmeister von Heisede ab April 2020 ernannt, Brunhild Mertens zur Ortsheimatpflegerin berufen und Rechtsanwälte wurden beauftragt zu überprüfen, ob das Anhörungsrecht des Ortsrats verletzt worden ist.

Die Sitzung war in verschiedener Hinsicht einmalig:

  1. Es wird eine der kürzesten Sitzungen eines Kommunalparlaments bleiben,
  2. die Sitzung fand mit sechs von neun Ortsratsmitgliedern wegen der Pandemie unter freiem Himmel und unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen statt (wie in vielen anderen Gemeinden),
  3. Ortsratsmitglieder von CDU und SPD haben die Sitzung erzwungen, weil seit der letzten Sitzung über vier Monate vergangen sind und wiederholt bereits anberaumte Sitzungen abgesagt wurden,
  4. Bürgermeisterin Brennecke erklärte das Verhalten der Ortsratsmitglieder öffentlich als unverantwortlich, hat aber selbst den Verwaltungsausschuss des Stadtrates zu einer Sitzung in geschlossenen Räumen eingeladen (für den 30.3.2020),
  5. Bürgermeisterin Brennecke blieb der Sitzung fern, obwohl sie gesetzlich zur Teilnahme an Ortsratssitzungen verpflichtet ist,
  6. es konnte kein Ortsbürgermeister an der Sitzung teilnehmen,
  7. Sylvia Frey (SPD) eröffnete die Sitzung als ältestes Ortsratsmitglied, auf ihren Vorschlag hin wurde Friedhelm Prior (CDU) als Sitzungsleiter gewählt,
  8. Friedhelm Prior bat Jaqueline Rohde (SPD) das Protokoll zu führen,
  9. es wurde eine Kanzlei beauftragt zu überprüfen, ob Anhörungsrechte des Ortsrates beim Bebauungsplan „Am Dorfe“ verletzt worden sind und auf welchem (gerichtlichen) Weg die Verletzung geltend gemacht werden kann,
  10. es kamen keine Einwohner zu der Sitzung.

Nur die parteiübergreifende Einigkeit der Ortsratsmitglieder hat die Sitzung ermöglicht. Denn eine Beschlussfähigkeit ist nur gegeben, wenn zu Beginn der Sitzung die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Ob überhaupt zu einer Sitzung eingeladen wird, entscheiden letztlich ebenfalls die gewählten Mitglieder in den Stadt-, Gemeinde- und Ortsräten.

Die Beamten bzw. Bürgermeister haben zu Sitzungen einzuladen, wenn es die Geschäftslage erfordert oder ein Drittel der Ratsmitglieder dies verlangt: oder auch nur ein einziges Ratsmitglied, wenn die letzte Sitzung länger als drei Monate zurückliegt. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, den Ratsmitgliedern in den Sitzungen Rede und Antwort zu stehen und die Beschlüsse zum Beispiel des Ortsrates auszuführen.

Ob Ratsmitglieder bei Krankheit oder drohender Krankheit an einer Sitzung teilnehmen, ist ihre persönliche Entscheidung. Dabei ist von jedem Abgeordneten je nach den Umständen des Einzelfalles abzuwägen zwischen der Pflicht zur Ausübung eines Amtes und der Gefahr für die eigenen Gesundheit.

mr

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