Zum Inhalt springen

Betretungsverbote für weitere öffentliche Orte

Landkreis HILDESHEIM. Der Landkreis Hildesheim hat jetzt auf fachaufsichtliche Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die erste Allgemeinverfügung zum Verbot des Betretens öffentlicher Plätze erlassen und heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Gebiet der Gemeinde Diekholzen ist das Betreten folgender öffentlicher Plätze verboten:

  • Kleiner Parkplatz an der L 485 / Alfelder Straße
  • Großer Parkplatz „Sundern / Zufahrt Sportgelände“ an der L485
  • Einfahrtkegel zum Waldweg an der L485

Und im Gebiet der Gemeinde Sibbesse:

  • Parkplatz oberhalb der Ortschaft Wrisbergholzen

Diese Allgemeinverfügung gilt von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag 2020.

Begründung des Landes: Die Osterfeiertage stellen eine der Hauptreisezeiten im Jahr dar. Es ist mit vermehrtem Tagestourismus zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere touristische Aus-flüge oder Reisen zu privaten Zwecken zu den sog. besonderen Hotspots verhindert werden. Deshalb waren die Städte und Gemeinden aufgefordert, dem Gesundheitsamt mitzuteilen, ob und für welche ortsüblichen touristischen Anlaufstellen auf öffentlichen Plätzen Betretungsverbote zur notwendigen Kontaktreduzierung zwischen den Menschen erlassen werden müssen. Beim Landkreis Hildesheim sind nur diese Rückmeldungen aus den Rathäusern eingegangen.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.