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Akuthilfe für pflegende Angehörige in der Corona-Krise

Landkreis HILDESHEIM. „Können Sie mir weiterhelfen, mein pflegebedürftiger Vater kann nach der Corona-bedingten Schließung der Tagespflege nicht anderweitig betreut werden. Ich muss wieder arbeiten und weiß nicht, wie mein Vater jetzt den Tag über versorgt werden kann“. So oder ähnlich lauten die verzweifelten Anrufe von pflegenden Angehörigen, die in den Pflegestützpunkten des Landkreises in Hildesheim und Alfeld in den letzten Wochen vermehrt eingingen.

Im Landkreis Hildesheim werden über 11.000 pflegebedürftige Menschen zu Hause gepflegt. Die Corona-Pandemie mit Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften belasten Familien von Pflegebedürftigen schwer. So war in den letzten Wochen der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege untersagt. Einige Tagespflegen hatten Notgruppen geschaffen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden konnten; nicht nur bei Berufstätigkeit. Seit Kurzem können Tagespflegen auf Grundlage eines Hygienekonzeptes wieder öffnen und bis zur Hälfte der vorhandenen Plätze anbieten.
Außerdem war es in letzter Zeit fast unmöglich einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Jetzt bieten die ersten Pflegeheime wieder freie Plätze an.

Damit die Angehörigen Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen. So können Beschäftigte befristet bis zum 30. September 2020, statt 10 Arbeitstage nun bis zu 20 Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben und das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine akute Pflegesituation, die sie organisieren müssen. Zum Beispiel, wenn infolge der Corona-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang gearbeitet haben. Diese Situation muss durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes oder durch eine Pflegeeinrichtung nachgewiesen werden. Weiterhin erhalten Beschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, mit Zustimmung des Arbeitgebers befristet bis zum 30. September die Möglichkeit, Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen.

Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen aus 2019, wird einmalig um drei Monate bis zum 30.09.2020 verlängert. Die Leistungen von 125 € im Monat können zum Beispiel von anerkannten Anbietern für Hauswirtschaftsleistungen und Alltagsbegleitung erbracht werden.

Bereits seit 10 Jahren beraten und informieren die Pflegestützpunkte des Landkreises neutral und kostenlos über pflegerische, medizinische und soziale Leistungen. Sie bieten wohnortnah eine Transparenz der bestehenden Hilfs- und Versorgungsstrukturen und vernetzen Akteure aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Persönliche Beratungen erfolgen aktuell nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Ratsuchende müssen symptomfrei sein und sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Kontakt: Pflegestützpunkt Hildesheim, Kreishaus, Bischof-Janssen-Str. 31, Tel. 05121 309-1601 oder 1602 und Pflegestützpunkt Alfeld, Ständehausstr. 1, Tel. 05181 704-8131 oder 8132. Weitere Informationen zu den Themen Alter und Pflege unter www.senioren-beratungsnetz-hildesheim.de

PR

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