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Sprengstoffanschlag in Einbeck – Zentralstelle Terrorismusbekämpfung zieht Verfahren an sich

EINBECK. Nach dem Sprengstoffanschlag von mutmaßlich rechtsextremistischen Tätern, bei dem in den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2020 der Briefkasten in einem Wohnhaus in Einbeck zerstört wurde, hat die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft in Celle die Leitung der Ermittlungen übernommen. Beim Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Göttingen wurde hierfür eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.

Die Tat richtete sich gegen eine Frau, die sich gegen rechtsradikale Aktivitäten im Raum Einbeck und im Rahmen der Flüchtlingshilfe für die Organisation „Seebrücke“ engagiert, was auf eine politische Motivation der drei Beschuldigten hindeutet.

Die kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten Reste des zur Explosion gebrachten Sprengkörpers durch das Landeskriminalamt Niedersachsen haben ergeben, dass die Substanz dem Sprengstoffgesetz unterliegt.

Gegen die Beschuldigten wird daher wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung (§ 306a StGB), des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB), des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengstoffG) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ermittelt.

Auf dieser Grundlage hat die Generalstaatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei der Beschuldigten beim Amtsgericht in Celle erwirkt, weil diese nicht über einen festen Wohnsitz verfügen und daher von Fluchtgefahr auszugehen ist.

Die 23 und 26 Jahre alten Männer befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.

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