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Jetzt auch Online-Zulassungen von Fahrzeugen möglich

Landkreis HILDESHEIM. Bereits seit 2015 können in Deutschland zulassungspflichtige Fahrzeuge über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Online-Portale abgemeldet werden. Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher Fahrzeugschein) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

Zum 01. Oktober des vergangenen Jahres hatte der Bundes-Gesetzgeber mit der dritten Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz genannt, die Möglichkeit geschaffen, auch Neuzulassungen, Umschreibungen oder Wiederzulassungen von Fahrzeugen auf Privatpersonen sowie Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren selbst online vorzunehmen. Allerdings gab es zunächst eine Vielzahl von Schwierigkeiten bei der Umsetzung, die jetzt aber bundesweit behoben sein sollten. Auch im Landkreis Hildesheim läuft i-kfz mittlerweile problemlos.

Wer jetzt denkt, dass er einfach mal so seinen neuen Gebrauchten online zulassen kann, muss erst noch einige Hürden nehmen: i-kfz ist nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung erst ab 2015 möglich, weil die Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigungen Teil I + II) einen Sicherheitscode aufweisen müssen.

Außerdem muss der Fahrzeughalter im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sein und zusätzlich über ein Kartenlesegerät oder der kostenlosen „AusweisApp2“ auf seinem Smartphone verfügen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann man sich aber zukünftig die Fahrt ins Straßenverkehrsamt sparen und stattdessen die Zulassung oder Änderungen rund um die Uhr und ohne Wartezeiten von zuhause aus vornehmen.

Für Online-Zulassungen von juristischen Personen wie z.B. Firmen sieht der Bundes-Gesetzgeber allerdings noch keine Möglichkeit vor. Auch die Ausgabe von Kurzzeit-, Ausfuhr-, Oldtimer- sowie roten Händlerkennzeichen ist derzeit über i-kfz noch nicht möglich.

Detaillierte Informationen können entweder über die Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de  oder des Landkreises Hildesheim unter https://landkreis-hildesheim.govconnect.de/  abgerufen werden. Dort werden Interessierte auch Schritt für Schritt durch die Online-Zulassung geleitet.

Selbstverständlich haben alle Fahrzeughalter auch weiterhin die Möglichkeit, zu einer der Zulassungsstellen des Landkreises Hildesheim zu kommen.

PR

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