Zum Inhalt springen

Polizei warnt vor Weitergabe von Transaktionsnummern (TAN)

Landkreis HILDESHEIM. In jüngster Vergangenheit ist es Betrügern in zwei Fällen gelungen, von Geschädigten aus dem Landkreis am Telefon Transaktionsnummern (TAN) für das Online-Banking zu erlangen und damit Überweisungen im niedrigen fünfstelligen Bereich zu generieren.

Vorliegenden Informationen zufolge gelang es einem bisher unbekannten Täter, durch mehrere Telefonate ein Vertrauensverhältnis zu einem 74-Jährigen Mann aus dem Landkreis aufzubauen. Bei einem Gespräch am 17.10.2020 sei es um das Thema Onlinebanking gegangen. Der Unbekannte erschlich sich unter einem Vorwand die Zugangsdaten und Transaktionsnummern des Seniors und tätigte in der Folge mehrere widerrechtliche Abbuchungen. Dabei entstand dem 74-jährigen ein Schaden in einem mittleren vierstelligen Bereich.

In einem weiteren Fall wurde eine 76-jährige Dame um einen niedrigen fünfstelligen Geldbetrag gebracht. Die Frau erhielt am 24.10.2020 einen Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters. Nach anfänglichen Zweifeln glaubte die 76-jährige letztendlich, tatsächlich mit einem Mitarbeiter ihres Geldinstitutes zu sprechen. Die Frau erhielt Anweisungen und übermittelte im weiteren Verlauf auch Transaktionsnummern. Bei einer späteren Überprüfung ihres Kontos stellte sie fest, dass von diesem mehrere Beträge abgebucht worden sind.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei Hildesheim darauf hin, keinesfalls Kontodaten bzw. Transaktionsnummern an Dritte herauszugeben.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.