Zum Inhalt springen

L 410: Radwegsanierung Sarstedt-Gödringen

SARSTEDT. Der Radweg an der L 410 zwischen Sarstedt (Sanierungsbeginn hinter dem Kreisverkehrsplatz) und Gödringen ist, wie einer früheren Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu entnehmen, Teil des Radwegeprogramms an Landesstraßen im Geschäftsbereich Hannover.

Am Montag, den 15. März wird die Verkehrssicherung aufgebaut und die Vorarbeiten beginnen.

Die Vor- und später auch die Nacharbeiten finden unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn statt. Die Baustelle ist dabei wie bei solchen Maßnahmen üblich als Linienbaustelle geplant – d. h. die einzelnen erforderlichen Arbeitsschritte erfolgen jeweils durchgehend von Bauanfang bis Bauende und erfordern daher ein regelmäßiges Umsetzen der halbseitigen Sperrung.

Aus diesem Grund ist es auch erforderlich, dass die Ausfahrt aus dem Baugebiet „Am Sonnenkamp“ auf der freien Strecke für die Zeit der Baumaßnahme gesperrt wird; die Einfahrt in das Baugebiet ist hier während der Vor- und Nacharbeiten weiterhin möglich.

Da durch die Sperrung der Ausfahrt für Fahrzeuge >7,5 t im Baugebiet keine Wendemöglichkeit mehr besteht, ist die Zufahrt für diese Fahrzeuge in das Baugebiet nur über die Einfahrt auf der freien Strecke möglich – eine Umleitung ab Kreisverkehrsplatz ist entsprechend eingerichtet.

Der zu sanierende Abschnitt bleibt für die Zeit der Baumaßnahme für Fußgänger gesperrt, der Radverkehr wird mit auf der Fahrbahn geführt.

Der Einbau der Asphalttrag- und -deckschicht (maximal 3 Arbeitstage) erfolgt mit einem Beschicker von der Fahrbahn aus. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist hierzu eine Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich. Der Zeitraum der Vollsperrung einschließlich Umleitungskonzept wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Arbeiten sollen bei anhaltend guter Witterung Mitte April abgeschlossen sein.

Es ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.

Die ausführende Baufirma und die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind bemüht, alle Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anliegern für ihre Rücksichtnahme und ihr Verständnis.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.