Zum Inhalt springen

Aufruf des Landkreises Hildesheim im Rahmen der Bürgertestung laut Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes

Landkreis HILDESHEIM. Der Landkreis Hildesheim errichtet derzeit eine Infrastruktur an Testkapazitäten, um für alle Bürger*innen eine Testmöglichkeit im Rahmen der Bundesverordnung zur Bürgertestung zu schaffen. Dazu wurden bereits mit ersten Anbietern Beauftragungen abgeschlossen und mit einigen weiteren Anbietern steht der Landkreis Hildesheim im Kontakt.

Mit diesem Aufruf wendet sich der Landkreis Hildesheim noch einmal öffentlich an alle Stellen, die Testkapazitäten auf Grundlage der Mindestanforderungen an Teststellen bereitstellen können und wollen. Die Mindestanforderungen für Teststellen sind auf der Landkreis-Website unter „Aktuelles“ dargestellt.

Eine Vergütung der Aufwendungen erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf Grundlage der §§ 9 bis 12 der TestV des Bundes vom 08.03.2021.

Interessierte, die – unter Einhaltung der Mindestanforderungen – Testkapazitäten zur Verfügung stellen wollen, senden bitte eine E-Mail an buergertestung@landkreishildesheim.de. Von dort gibt es dann weitere Informationen und Unterlagen per E-Mail.

Weitere Fragen zu den Teststellen können ebenfalls an buergertestung@landkreishildesheim.de gerichtet werden.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.