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Unabhängige: Bei Überschüssen des Landkreises muss die Höhe der Kreisumlage für das kommende Haushaltsjahr neu bewertet werden

Landkreis HILDESHEIM. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre haben regelmäßig zu hohen Überschüssen geführt. „Erfreulicherweise konnten damit die aufgelaufenen erheblichen Fehlbeträge ausgeglichen werden. Unabhängig davon sind die Überschüsse ein Beleg für eine Kreisumlage, die über das notwendige Maß hinausgeht und die Städte und Gemeinden im nicht notwendigen Umfang belastet“, sind sich die Unabhängigen sicher. „Darauf hatten wir regelmäßig hingewiesen und deshalb eine Reduzierung für erforderlich gehalten. Unsere Initiativen wurden allerdings leider regelmäßig negativ beschieden.“ Zu ihrem Antrag erklärt Josef Stuke: „Im Hinblick auf die regelmäßig hohen Überschüsse des Landkreises muss die Höhe der Kreisumlage für das kommende Haushaltsjahr neu bewertet werden. Aktuell geht es darum, die Städte und Gemeinden angemessen an dem Überschuss des Vorjahres zu beteiligen. Unser Vorschlag geht über den Antrag der Gruppe hinaus, weil wir es für angemessen und auch vertretbar halten, den Städten und Gemeinden die Hälfte des Überschusses zukommen zu lassen.“

„Nach einer aktuellen Info des NLT haben 9 Landkreise ihren Kreisumlagesatz für 2021 gegenüber dem Vorjahr nochmals reduziert. Deshalb ist davon auszugehen, dass sich der gewogene Durchschnittssatz nochmals reduzieren dürfte. Dies wäre das zehnte Mal in Folge, so dass landesweit der niedrigste Umlagesatz seit 1994 erreicht werden dürfte. Dieser Entwicklung kann sich zukünftig auch der Landkreis Hildesheim im Sinne einer angemessenen Finanzausstattung seiner Städte und Gemeinden nicht mehr verschließen.

Für 2021 bleibt nur die Möglichkeit, die Städte und Gemeinden angemessen an der Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahres 2020 zu beteiligen, zumal sich bereits jetzt auch für 2021 eine deutlich positivere Entwicklung abzeichnet. Die von der Gruppe SPD/CDU vorgeschlagene Beteiligung mit einem Betrag in Höhe von „ca. 2,8 Mio. €“ halten wir für unzureichend.

Vielmehr halten wir es für angemessen, die Städte und Gemeinden des Landkreises mit der Hälfte des Überschusses in Höhe von rund 12,952 Mio. € zu beteiligen und diesen damit einen Betrag von 6.476.000 € zur Verfügung zu stellen.

Immerhin verbleibt damit auch für den Landkreis Hildesheim ein ausreichender Betrag zur Vorsorge evtl. negativer Entwicklungen. Für den Haushalt 2022 dürften rechtzeitig die Erkenntnisse vorliegen, die für eine Neubestimmung der Kreisumlage erforderlich sind.“

PR

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