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Verkehrsunfall mit sechs verletzten Personen

WENDHAUSEN/HEERSUM. Am 15.08.2021 kam es gegen 16:40 Uhr auf der B6 zwischen Wendhausen und Heersum zu einem folgenreichen Verkehrsunfall.

Nach ersten Erkenntnissen am Unfallort befuhr eine 21-jährige Frau aus der Region Hannover mit ihrem Opel die B 6 in Fahrtrichtung Goslar. Im Bereich einer langgezogenen Rechtskurve überholte sie bei lebhaftem Verkehr eine Fahrzeugschlange von mehreren Fahrzeugen. Zu diesem Zeitpunkt befuhr eine 34-jährige Frau aus Hildesheim mit ihrem VW Multivan die B6 auf der Gegenrichtung. Die Fahrerin des Multivans wich dem entgegenkommenden Opel noch leicht nach rechts aus, sodass es nicht zu einem Frontalzusammenstoß kam. Der Opel prallte gegen die linke Seite des Multivans, überschlug sich und landete linksseitig im Straßengraben. Am Multivan entstand hoher Sachschaden an der linken Fahrzeugseite. Durch umherfliegende Fahrzeugteile wurde ein 58-jähriger Kradfahrer am linken Fuß leicht verletzt. Er war zuvor mit seiner Harley-Davidson, die durch die umherfliegenden Teile ebenfalls beschädigt wurde, in der Fahrzeugschlange vor dem Opel gefahren. Die Opel-Fahrerin und die Fahrerin des Multivan wurden mit leichten Verletzungen Hildesheimer Krankenhäusern zugeführt. Zum Unfallzeitpunkt saßen in dem Multivan ebenfalls der 37-jährige Ehemann und die Kinder der Fahrerin (3 und 6 Jahre) im Pkw. Die 3 Personen wurden durch den Verkehrsunfall ebenfalls leicht verletzt und wurden zwecks Untersuchungen einem Krankenhaus zugeführt. Der Kradfahrer verzichtete auf weitere Untersuchungen im Krankenhaus. An den drei beteiligten Kraftfahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 25.000 EUR. Außer der Polizei Bad Salzdetfurth waren ebenfalls mehrere Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug, Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr und zwei Abschleppfahrzeuge am Unfallort. Die B6 wurde für ca. 2 Stunden gesperrt. Dies führte zu nicht unerheblichen Verkehrsstörungen.

Nachtrag: Aufgrund einer später durchgeführten Befragung der Opel-Fahrerin führte diese nach jetzigem Ermittlungsstand keinen bewussten Überholvorgang durch. Sie geriet aufgrund von Übermüdung auf die Gegenfahrbahn.

kaw/ots

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