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21-Jähriger ohne Führerschein liefert sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei

Landkreis HILDESHEIM. Nach einer vorausgegangenen Beleidigung gegenüber einer Streifenbesatzung am frühen Sonntagmorgen (20.02.2022), lieferte sich ein 21-jähriger aus dem Landkreis Peine eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. In Rautenberg konnte der junge Mann gestellt werden. Wie sich u.a. herausstellte, stand er unter Drogeneinfluss und ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Um kurz vor 07:00 Uhr führte eine Streifenbesatzung gestern Morgen eine Verkehrskontrolle auf der B 494 im Bereich der Anschlussstelle Hildesheim-Drispenstedt durch. Dabei passierte eine Mercedes A-Klasse die Kontrollstelle in Richtung Harsum. Am Steuer saß der 21-jährige, der im Vorbeifahren und bei geöffnetem Fenster laut und deutlich eine Beleidigung in Richtung der Beamten ausstieß. Anschließend missachtete der Mann eine rot anzeigende Ampel und setzte seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fort. Der Streifenwagen nahm die Verfolgung auf.

Im weiteren Verlauf befuhr der junge Mann die B 494 mit Geschwindigkeiten bis zu 180 km/h. Zu diesem Zeitpunkt herrschte Dämmerung, die Straße war nass und es regnete. Sämtliche Haltesignale der Polizei wurden durch den Fahrer ignoriert. In der Ortschaft Clauen schaltete der Mann das Licht aus und befuhr eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung. Er setzte seine Fahrt in Richtung Zuckerfabrik Clauen fort. Dabei missachtete eine weitere rote Ampel. In Rautenberg hielt das Auto an und der Mann setzte seine Flucht zu Fuß fort. Nach einigen hundert Metern konnte er eingeholt und gestellt werden.

Eine Überprüfung ergab, dass der 21-jährige keinen Führerschein besitzt. Ferner ergaben sich Hinweise auf eine Drogenbeeinflussung. Auf der Dienststelle in der Schützenwiese wurde dem jungen Mann eine Blutprobe entnommen. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er entlassen.

Die Polizei leitete mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, u.a. wegen Beleidigung, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis.

Einsicht bezüglich seines Fehlverhaltens war bei dem Beschuldigten gestern nicht zu erkennen.

jpm/ots

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