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Vorläufige Festnahme auf Autobahnparkplatz

Landkreis HILDESHEIM. Am Dienstagabend, 22.03.2022, nahm die Polizei auf dem Autobahnparkplatz „Jägerturm“, zwischen der Anschlussstelle Bockenem und dem Dreieck Salzgitter, ein Pärchen vorläufig fest. Der 24-jährige Mann aus Delmenhorst und die 18-jährige Frau aus Lüneburg stehen im Verdacht, zuvor mit einem nicht zugelassenen Auto unterwegs gewesen sein, obwohl beide keine Fahrerlaubnis besitzen. Zudem führten sie Gegenstände, die aus Straftaten stammen sowie weiteres mutmaßliches Diebesgut mit sich.

Ein Zeuge meldete sich gegen 19:30 Uhr bei der Polizei, nachdem er beobachtet hatte, wie das Paar die Kennzeichen von einem VW Golf abmontierte und anschließend in einem Toilettenhäuschen verschwand. Eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei kontrollierte die Personen anschließend. Dabei stießen die Beamten in mitgeführten Gepäckstücken auf diverse Gegenstände, von denen zu vermuten ist, dass es sich um Diebesgut handelt. Darunter u.a. mehrere Geldbörsen mit Personaldokumenten, Bank-, Versicherten- und Kundenkarten fremder Personen, Verpackungen mit Smartphones und diverse Fahrzeugdokumente. Darüber hinaus fanden die Beamten Werkzeuge, die sich zur Begehung von Straftaten eignen sowie eine Schreckschusswaffe.

Der VW Golf, dessen Fahrzeugschlüssel ebenfalls bei dem Pärchen gefunden wurde, ist abgemeldet und war zuletzt auf einen Angehörigen des 24-jährigen zugelassen.

Die Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und zur Dienststelle nach Hildesheim gebracht.

Einige der Gegenstände konnten im Rahmen der weiteren Ermittlungen bereits Diebstählen zugeordnet werden.

Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren, u.a. wegen Anfangsverdachts der Hehlerei, Kennzeichenmissbrauch, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verstoßes gegen das Waffengesetzt ein.

Nach Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die Tatverdächtigen am 23.03.2022 mangels Haftgründen, die für die Beantragung einer Untersuchungshaft bei Gericht zwingend erforderlich sind, entlassen.

Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten werden fortgeführt.

jpm/ots

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