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Wohngeldstelle informiert: Heizkostenzuschuss wird voraussichtlich zum 1. August ausgezahlt

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro für Haushalte mit einer Person (für Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro), um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern. Der Bundestag hat hierzu am 29. April 2022 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das zum 1. Juni in Kraft getreten ist.

Anspruch auf den Zuschuss haben Personen, denen im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens ein Monat Wohngeld bewilligt wurde. Der einmalige Zuschuss wird automatisch von Amts wegen ausgezahlt. Anträge sind nicht erforderlich.

Geplant ist, dass die Auszahlungen voraussichtlich zum 1. August 2022 erfolgen werden, da die für die Zahlbarmachung erforderliche Änderung der Fachsoftware erst zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung steht. Das beim Landkreis Hildesheim zuständige Amt für Familie – Team Wohngeld – bittet um Verständnis.          

PR

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