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Nicht erst bis März warten: Jagdscheinverlängerung 2023 bereits ab 1. Januar möglich

Viele kennen die Situation: Schon ist wieder März, dann steht die Jagdscheinverlängerung an. Viele schieben die Verlängerung aber vor sich her und man möchte den Jagdschein auch ungern aus der Hand geben, bevor nicht alle Jagden (wie z.B. die Drückjagden) wahrgenommen wurden. Die Frist endet ja auch erst am 31. März des Jahres. Dies führt zu einem großen Antragsaufkommen im März. Um dem entgegenzuwirken, weist die Jagdbehörde des Landkreises darauf hin, dass der Jagdschein bereits ab 1. Januar des Jahres verlängert werden kann und appelliert an die Jägerinnen und Jäger, dies zu nutzen und möglichst früh den Antrag einzureichen.

Diese Unterlagen werden benötigt: Jagdschein, Antrag auf Verlängerung. Versicherungsbestätigung für den gesamten beantragten Zeitraum (ein oder drei Jahre) und ggfs. einem Passbild (falls der Jagdschein keinen Platz mehr für eine Verlängerung bietet). Anträge können nur bearbeitet werden, wenn alle genannten Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Das Nachfordern von Unterlagen verlängert die Bearbeitungszeit erheblich. Es werden keine Termine zur Verlängerung vergeben und es ist keine Vorort-Ausstellung möglich.

Der Antrag ist postalisch (Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim), per Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang oder durch die persönliche Abgabe an der Information / beim Sicherheitspersonal einzureichen. Eine Einsendung per Mail ist nicht möglich!

Nach dem 31. März ist eine bevorzugte Bearbeitung nicht mehr möglich. Die Jagdbehörde bittet, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da diese die Sachbearbeitung erheblich verzögern.

Für Fragen zu den einzureichenden Unterlagen sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter während der allgemeinen Sprechzeiten unter folgenden Kontaktdaten erreichbar.

Für die Anfangsbuchstaben der Nachnamen:

A – E und W

Herr Hanenkamp 05121 309-3902

F, H, S, V; X und Z

Herr Bucksch (Nachfolger von Herrn Borges)05121 309-3912

K – O, Q, T und Y

Frau Rohde 05121 309-3901

G, I, J, P, R und U

Frau Kunze 05121 309-3911

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