Maskenpflicht im Kreishaus entfällt
Parallel zu den Lockerungen im öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn) sowie im Fernverkehr entfällt auch die Maskenpflicht im Kreishaus. Besucher*innen müssen ab Donnerstag, 2. Februar, keine Maske mehr tragen.
Die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung werden perspektivisch ebenfalls angepasst. Gegenwärtig ist aber ein Besuch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Ausnahme bilden die Zulassungsstellen in Hildesheim und Alfeld: Hier sind auch spontane Besuche möglich.
PR
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