Freitag, 4. Oktober 2024

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IHK-Grundsteueranalyse: Vor der Reform wird in Hildesheim kräftig erhöht

Im Jahr 2024 haben 13 von 20 Kommunen im Landkreis Hildesheim ihren Hebesatz der Grundsteuer B angehoben. In den letzten Jahren haben in Hildesheim durchschnittlich zwei Kommunen an der Steuerschraube gedreht. Mit der Grundsteuerreform 2025 im Blick bedeutet das in diesem Jahr einen sprunghaften Anstieg um den Faktor sechs. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Grundsteuer B-Analyse der IHK Hannover. 

„Mit weit überdurchschnittlichen Grundsteuererhöhungen sticht der Landkreis Hildesheim im Land unrühmlich heraus und untergräbt die Standortattraktivität unserer Region“, sagt Hans-Joachim Rambow, Leiter der Geschäftsstelle Hildesheim der IHK Hannover. Der Landkreis Hildesheim liegt mit seinem durchschnittlichen Hebesatz ohnehin schon oberhalb des niedersächsischen Niveaus. 

Rambow fordert die Kommunen im Landkreis auf, als Mindeststandard den Grundsatz der Aufkommensneutralität im kommenden Jahr einzuhalten.  

Die Grundsteuer B-Analyse der IHK Hannover zeigt sehr unterschiedliche Entwicklungen in der Region Hannover und den Landkreisen des IHK-Bezirks (Diepholz, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Northeim und Schaumburg). Bei den durchschnittlichen Hebesätzen liegt die Region Hannover mit zuletzt 567 Punkten und weitem Abstand an der unrühmlichen Spitze. Den niedrigsten Durchschnittswert erreicht der Landkreis Holzminden mit 374 Punkten. Auch zwischen den Kommunen hat sich der maximale Abstand erhöht: Die teuersten Kommunen Hannover und Seelze (jeweils 700 Punkten) und die günstigsten Kommunen Diepenau und Waake (jeweils 300 Punkte) trennen mittlerweile 400 Punkte. 

Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer sind für Kommunen ein vermeintlich einfacher Weg, um Mehreinnahmen zu generieren. Schließlich können Unternehmen ihren Grund- und Immobilienbesitz naturgemäß nicht einfach zur Disposition stellen. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer ein wesentlicher Standortfaktor für Unternehmen. Die Belastung durch diese beiden Realsteuern verringert mittelfristig die Wettbewerbs- und Innovationsstärke der Unternehmen und kann die Attraktivität eines Standortes schwächen.

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