Dienstag, 22. April 2025

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Greifvogel gerät in illegal aufgestellte Schlagfalle

Eine Spaziergängerin wurde am Sonntagvormittag, 23.02., westlich von Alfeld-Eimsen auf einen Habicht aufmerksam, der in eine auf einem Grundstück aufgestellte Totschlagfalle geraten war und alarmierte daraufhin die Polizei.

Der gesetzlich streng geschützte Greifvogel war in der Eisenfalle gefangen, die offen, ohne ein vorgeschriebenes Gehäuse und mit einem Hühnerei als Lockmittel, aufgestellt worden war.

Durch die hinzugezogene Polizei konnte der durch den Fallenmechanismus erheblich verletzte Habicht befreit und durch diese im Anschluss zur Wildvogel-Auffangstation mit tierärztlicher Betreuung nach Bad Gandersheim gebracht werden. Nach ärztlicher Untersuchung wurde eine Rehabilitation des Greifvogels jedoch aufgrund der Schwere seiner Verletzungen ausgeschlossen, sodass der Habicht eingeschläfert werden musste.

Die aufgestellte Falle befand sich innerhalb eines umfriedeten Privatgrundstücks und somit außerhalb eines sogenannten „Jagdgrunds“. Gegen den 65-jährigen Fallensteller wurden durch die Polizei strafrechtliche Ermittlungen nach dem Natur- und Tierschutzgesetz eingeleitet.

Der Habicht steht neben allen anderen Greifvogelarten seit 1979 unter ganzjährigem Schutz, ein Nachstellen kann mit hohen Geld- und auch Freiheitsstrafen geahndet werden.

agu/ots
Foto: Hildesheimer Presse

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