B 240 (Marienhagen / Weenzen): Kurzzeitige Straßensperrung wegen planmäßiger Sprengarbeiten für die Ortsumgehung
Die Sprengung findet am späten Nachmittag des 16. Juli statt. Aus Sicherheitsgründen sind keine Zuschauer zugelassen und es kommt zu Verkehrsbehinderungen von maximal 30 Minuten im Außerortsbereich.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt am Donnerstag, 16. Juli, im Zuge des Neubaus der B 240 Ortsumgehung Marienhagen / Weenzen-Nord und -Süd (Landkreis Hildesheim) planmäßige Sprengarbeiten durch. Die Sprengung findet in klarer Abgrenzung zur übrigen Tagesleistung der Baustelle am späten Nachmittag statt. Vorsorglich ist ein Zeitfenster zwischen 16 Uhr und 18 Uhr reserviert, wobei die Auslösung für kurz nach 16 Uhr vorgesehen ist.
Für die sichere Durchführung der Sprengung muss der öffentliche Verkehr auf der B 240 im Außerortsbereich zwischen Marienhagen und Weenzen kurzzeitig unterbrochen werden. Kraftfahrzeuge werden an den Übergängen mittels vorübergehend auf „Dauer-Rot“ geschalteter Ampelanlagen aufgehalten. Auch der parallel zur B 240 verlaufende Rad- und Fußweg sowie die Straße zum Steinbruch mitsamt den vom Duinger Berg her angebundenen Forstwegen werden in dieser Zeit gesperrt. Der Ith-Hils-Weg Rundwanderweg ist von der Maßnahme hingegen nicht betroffen.
Die Straßensperrung erfolgt auf Grundlage einer verkehrsbehördlichen Anordnung des Landkreises Hildesheim. Vorgesehen ist eine kurzfristige, nur wenige Minuten andauernde Sperrung, die unmittelbar nach der Zündung und der offiziellen Wiederfreigabe durch den Sprengmeister aufgehoben wird. Die formal angezeigte Sperrdauer von 15 bis maximal 30 Minuten dient lediglich als Puffer für eventuelle unvorhergesehene Vorkommnisse.
Die Landesbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass den Sprengarbeiten aus Sicherheitsgründen nicht zugeschaut werden kann. Der behördlich abgestimmte Sicherheitsradius von 150 bis 380 Metern um die Sprengstelle umfasst keine Wohnbebauung, wird jedoch durch Sicherheitsposten und mittels Drohnenflügen streng überwacht. Ein unbefugtes Aufhalten im Gefahrenbereich ist potenziell lebensgefährlich und würde zu Verzögerungen der Sprengung sowie einer verlängerten Straßensperrung führen.
Die Sprengung wird für die Bewohner in Marienhagen spürbar sein, ähnlich wie die bekannten Gewinnungssprengungen des benachbarten Steinbruchs. Die Erschütterungen halten sich im zulässigen Rahmen der Normen und werden an repräsentativen Objekten messtechnisch überwacht.
Eine Verschiebung der Sprengung aufgrund der Witterung ist nicht vorgesehen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen sowie um erhöhte Aufmerksamkeit.
Hintergrund:
Die Neubautrasse der B 240n Ortsumgehung Marienhagen wird anteilig in einem tiefen Geländeeinschnitt geführt. Dessen Herstellung geht mit Abtragstiefen von bis zu 22 Metern einher und bedingt auch Arbeiten innerhalb der massiven Festgesteinsformationen des Leineberglands. Da der dort angetroffene Fels zu massiv ist, um ihn mit herkömmlichen Baggerschaufeln oder Stemmhammern zu lösen, sind Lockerungssprengungen technisch notwendig. Das gelöste Material wird anschließend abgetragen, per Brecher zerkleinert und im Sinne der Nachhaltigkeit direkt innerhalb der Baumaßnahme zur Herstellung künftiger Fahrbahndämme wiederverwendet. Im weiteren Baufortschritt (2026) sowie im Zuge des bevorstehenden bergmännischen Tunnelvortriebs ab Ende 2027 können weitere Sprengtermine erforderlich werden.
PR
Foto: Celler Presse
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.
Anzeige



