Sportvereine: Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder
| Celle
CELLE. Wer das Gelände seines Sportvereins instand hält, ist nur unter besonderen Umständen wie ein Arbeitnehmer versichert. Wo die Grenze zur üblichen Vereinsarbeit verläuft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Geklagt hatte ein 60-jähiger Segelflieger aus der Südheide. Mit anderen Vereinsmitgliedern wollte er im Rahmen der Winterarbeit einen Baum fällen, der… Weiterlesen: Sportvereine: Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder
