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Mielke: „Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form überwiegend rechtmäßig“

NIEDERSACHSEN. Statement des Chefs der Niedersächsischen Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form überwiegend rechtmäßig ist. Diese Entscheidung begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Die Landesregierung hält jedoch den darüber hinaus gehenden Reformprozess zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht für überflüssig. Länder und Rundfunkanstalten sind hier weiterhin in der Pflicht. Mit der Entscheidung steht die Reformdiskussion aber auf einem stabilen Fundament.“

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